Betroffen vom negativen Einlagenzins sind Konten mit einem Guthaben von mindestens 1 Mio. Schweizer Franken (CHF). Für diese gilt ein Negativzins von 0,75%.
Bisher mussten nicht alle Vermögenden den Negativzins zahlen. Vielfach konnten Vermögensverwalter mit den Kreditinstituten Ausnahmeregelungen für ihre Kunden treffen. Auch einige Banken haben für gute Kunden immer wieder Ausnahmen gemacht.
Die Kunden reagieren. Wir hören aus der Schweiz, dass sie fallweise stattliche Volumina von den Konten abziehen und im privaten Safe lagern. Das spart immerhin 7.500 Franken Strafzinsen auf 1 Mio. Darum sei die Nachfrage nach dem 1.000-Franken-Schein enorm. 1 Mio. Franken sind ein Stapel von knapp 10 cm Höhe mit einem Gewicht von etwas mehr als einem Kilogramm.
Fazit: Die Negativzinsen in der Schweiz führen zu Vermögensabflüssen bei Banken und einer Hortung von Bargeld. Außerdem beflügeln sie die Diskussion um die Abschaffung von Bargeld. Realistisch ist dies für die nächsten Jahre vermutlich nicht. Der Druck in diese Richtung erhöht sich aber.