Bürgerwindparks haben mit hohen bürokratischen Hürden zu kämpfen. Die neuen Initiativen der Bundesregierung helfen nicht weiter.
Der neue Regierungsvorschlag zu Ausnahmeregelungen für Bürgerwindparks wird diese nicht retten. Die von Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, ins Spiel gebrachten Regeln sind lediglich ein politisches Placebo. Denn die fundamentalen Risiken für solche Bürgerprojekte werden nur marginal abgeschwächt. Die diskutierte Ausnahme räumt nur eine kleine und nachrangige Hürde der Ausschreibungsverfahren beiseite. Das Verfahren besteht grundsätzlich aus den Schritten Vorprüfung, Planung und Genehmigung. Im Normalfall müssen Betreiber die gesamten Verfahrenskosten vorab bezahlen. Die Ausnahmeregelung würde es Bürgerwindparks nun ermöglichen, die Kosten für das Genehmigungsverfahren (3. Schritt) zunächst zu sparen. Das sind bei einem Projekt mit drei Windmühlen und insgesamt 9 MW Leistung bis zu 250.000 Euro. Angesichts der Verfahrensdauer von etwa 17 Monaten ist das zwar hilfreich. Die Genehmigungskosten fallen also erst an, wenn das Projekt den Zuschlag bekommen hat. Entscheidend bleiben jedoch die hohen Hürden für Bürgerwindprojekte vor der Ausschreibung. Denn für Vorprüfung und Planung müssen die Projektierer weiter durchschnittlich rund drei Jahre und 350.000 Euro kalkulieren. Angesichts des Preis- und Zuschlagsrisikos ist es unwahrscheinlich, dass sich viele Bürger in kleinen Energiegenossenschaften auf ein solches Wagnis einlassen.
Fazit: Die Politik versucht, zwei widersprüchliche Ziele in Einklang zu bringen. Einerseits sollten die Ausbaumengen begrenzt, andererseits die Anbietervielfalt erhalten werden. Die Ausnahmeregeln sollen das nun auf dem Papier möglich machen. In der Praxis dürften Bürgerwindprojekte jedoch wegen des erheblichen Risikos nur noch selten initiiert werden.
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Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
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