Antizyklisch Netzentgelt sparen
Auch nicht-energieintensive Unternehmen können sich von einem Großteil der Stromkosten befreien lassen. Ein Leitfaden.
Unternehmen, die im Vergleich zur Gesamtwirtschaft antizyklisch Strom verbrauchen, können in erheblichem Umfang Geld einsparen. Das macht eine Sonderregelung möglich, die alle atypischen Verbraucher nutzen können. Sie können sich vom Netzentgelt befreien lassen. Normalerweise steigt der Stromverbrauch der Wirtschaft im Herbst und Winter an und sinkt im Sommer. Firmen, deren Stromverbrauch im Jahresverlauf genau umgekehrte Spitzen aufweist – im Sommer hoch und im Winter gering – sind atypische Verbraucher. Dazu zählen z. B. Rechenzentren und Kühlhäuser. Gut 10% aller Unternehmen können sich von den Netzentgelten befreien lassen. Das ist die Einschätzung der Ökonomen des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA). Vor allem Unternehmen mit einer jährlichen Last ab 100.000 KW/h können profitieren. Um die Befreiung vom Netzentgelt zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor: Beachten Sie die Höchstlastzeitfenster (HLZF) der Netzbetreiber (z. B. E.ON, RWE, Vattenfall). Sie liegen im Herbst und im Winter und sind im veröffentlichten „Lastgang“ gekennzeichnet. Prüfen Sie, ob Ihre Lastspitzen untypisch sind. Vergleichen Sie dazu den Lastgang Ihres Unternehmens mit dem des Netzbetreibers. Haben Sie kein Tool dafür, prüft das der VEA gegen Entgelt. Ermitteln Sie Ihr Einsparpotenzial. Dazu subtrahieren Sie ihre beiden Lastspitzen voneinander. Die Differenz multiplizieren Sie mit dem Netzentgelt (40,27 Euro/KW). Bei einer Differenz von z. B. 800 KW zwischen den Spitzen, ergäbe das eine Ersparnis von 32.216 Euro.
Fazit: Die Befreiung vom Netzentgelt lohnt sich oft, kann erhebliche Summen einsparen und das Verfahren ist nicht sehr kompliziert. Den Antrag auf die Befreiung bei der Bundesnetzagentur müssen Sie bis zum 30.09.2014 stellen.