Veränderte Ausschreibungen
Die neue GroKo will die Fehler bei den jüngeren Windkraft-Ausschreibungen ausmerzen. Sie erinnern sich: Vergünstigungen, die für Bürgerwindparks vorgesehen waren, wurden von klassischen Projektierern genutzt (FB vom 18.12.2017). Die Folge: Es erhielten Windparks ohne Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) den Zuschlag.
Die Zubaupläne der Regierung sind in Gefahr. Denn ob alle geplanten Parks gebaut werden, ist bisher unsicher. Die späteren Realisierungsfristen für Bürgerwindparks werden von den Projektierern ausgenutzt. Sie planen den Bau der Windparks bereits mit der nächsten leistungsstärkeren Generation Windkraftanlagen. Die sind aber erst in zwei Jahren verfügbar. Den Herstellern drohen zwischenzeitlich Auftragslöcher und Entlassungen.
Extraausschreibungen sollen Windanlagenhersteller retten
Der befürchteten Auftragsflaute soll mit zwei Sonderausschreibungen entgegengewirkt werden. 2018 und 2019 plant die neue GroKo zusätzliche Ausschreibungen für Windparks mit je 4 MW. In Zukunft sollen an den Ausschreibungen nur noch nach BImSchG genehmigte Parks teilnehmen können.
Die Aufnahmefähigkeit der Netze wird bei der Vergabe eine größere Rolle spielen. Für Anlagen in Süddeutschland soll daher ein Mindestanteil an den Ausschreibungen festgelegt werden. Die bestehenden Netze sollen optimiert werden. Der Ausbau mit Erdkabeln wird auch bei Wechselstromnetzen möglich sein. Eine direkte Subventionierung für Energiespeicher ist nicht geplant. Aber die Forschung daran soll stärker gefördert werden.
Fazit: Die Pläne der GroKo packen die Probleme, die das bisherige Ausschreibungsverfahren aufgeworfen hat, an und stärken die Versorgungssicherheit in Süddeutschland.