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Bundesanleihen ohne Zweckbindung

Grüne Fake-Anleihen

Der Bund wird in diesem Jahr erstmals grüne Anleihen ausgeben. Diese sollen für Ausgaben des Bundes für grüne Förderungen, etwa Elektromobilität, Energieeffizienz und ähnliches aus den verschiedenen Bundesministerien verwendet werden. Richtige grüne Anleihen sind es aber nicht. Das ist nach Haushaltsrecht auch gar nicht möglich.

Der Bund wird noch in diesem Jahr erstmals "grüne Anleihen" ausgeben. Damit sollen die grünen Haushaltsausgaben des Bundes abgedeckt werden, also etwa für die Förderung sauberer Verkehrssysteme, Förderprogramme für eine mit erneuerbaren Energien arbeitenden Wirtschaft, effizientere Energienutzung, usw. Dazu werden die entsprechenden Ausgaben aller Ministerien aus dem Vorjahr zusammengezählt und damit die Größe der grünen Anleihe ermittelt.  

Anleihen beziehen sich auf das letzte Haushaltsjahr

Doch diese Anleihen sind genau genommen Fake. Denn sie beziehen sich auf das jeweils vorangegangene Haushaltsjahr. Die Einnahmen fließen ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt. Echte grüne Anleihen müssen aber mit dem Ziel, neue grüne Projekte zu finanzieren, aufgelegt werden und dürfen nur dafür verwendet werden. Das Umweltministerium versucht mit einem zweistufigen Prüfsystem, das absichern soll, dass die Höhe der Anleihen tatsächlich den Ausgaben für grüne Zwecke entspricht, dagegen zu halten. 

Haushaltsrecht ermöglicht keine Anleihen, die zukünftige Ausgaben zweckgebunden abdecken

Das Bundesfinanzministerium greift bei den Anleihen zu den Vorjahreszahlen, weil etwas anderes nach deutschem Haushaltsrecht gar nicht möglich ist. Der Bundestag beschließt den Haushalt. Ihm vorzugreifen, indem eine zweckgebundene Anleihe ausgegeben wird, ist nicht möglich. 

Fazit: Die grünen Bundesanleihen sind nicht wirklich grün, sondern nur so etikettiert. Sie finanzieren schon getätigte Ausgaben und fließen ohne Zweckbindung in den Haushalt. Etwas anderes ist aber nach deutschem Haushaltsrecht auch nicht möglich.

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