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Unternehmen | Energie

Grünes Licht aus Brüssel

Welche Unternehmen vom EEG-Kompromiss betroffen sind.
Zahlreiche deutsche Unternehmen werden bald unangenehme Post vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Darin wird eine Aufforderung zur Nachzahlung der EEG-Umlage formuliert sein, von der diese Unternehmen in den letzten zwei Jahren (2013/2014) befreit waren. Anlass für die Nachzahlungsaufforderung ist der EEG-Kompromiss, den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gestern ausgehandelt hat. Demnach müssen deutsche Unternehmen, die bisher von der Umlage befreit waren, insgesamt 30 Mio. Euro nachzahlen. Betroffen werden nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums (BMWi) etwa 350 Firmen sein. Dabei handelt es sich um die Unternehmen, die laut der neuesten EEG-Novelle nicht mehr von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren werden. Der Bundesrat wird diese Novelle nach der Einigung mit Almunia morgen (11.07.) aller Wahrscheinlichkeit nach akzeptieren. Sie tritt dann zum 10.08. in Kraft. Welche Unternehmen konkret zahlen müssen, ist noch nicht eindeutig geklärt. Wir können Ihnen aber folgende Orientierung geben: Alle Unternehmen, die nicht im produzierenden Gewerbe tätig, strom- und/oder handelsintensiv sind, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen und deren Stromkosten nicht mindestens 14 bzw. 20% der Bruttowertschöpfung ausmachen, müssen zahlen. Auch die Höhe der Nachzahlung für jedes Unternehmen kann heute niemand seriös schätzen. Das liegt daran, dass der Kompromiss mit Brüssel ein rein politischer Akt war. Auf Nachfrage spielen das Wirtschaftsministerium und BAFA sich den Ball der Verantwortung einfach hin und her. Die zuständigen Stellen beim BAFA wollen die Nachricht über die Nachzahlungen selbst der Presse entnommen haben, erfahren wir. Die BAFA warte nun auf konkrete Vorgaben des BMWi, wie sie die geforderten 30 Mio. Euro in die Differenzbeträge umwandeln sollen. Beim BMWi wurden wir aber auf das BAFA verwiesen, das die Berechnungen anstellen solle. Teilen wir die geforderten 30 Mio. Euro auf die betroffenen ca. 350 Firmen auf, müssen diese sich im Schnitt auf eine Belastung von ca. 85.000 Euro einstellen. Die betroffenen Unternehmen haben dann einen doppelten Nachteil. Sie bekommen künftig keine Befreiung von der EEG-Umlagen mehr. Außerdem müssen sie zeitnah die Nachzahlung der Umlage (oder zumindest eines Teils der Umlage) stemmen.

Fazit: Der Energie-Kompromiss mit Brüssel ist für die Gesamtheit der deutschen Unternehmen de facto eine preiswerte Lösung. Zwar ist er rein politischer Natur und damit die Höhe und Art der Nachzahlungen ziemlich willkürlich. Hätte Brüssel aber eine Rückzahlung der Umlage durch alle befreiten Unternehmen in der vollen Höhe gefordert, wären ca. 10 Mrd. Euro fällig geworden.

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