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HSH Nordbank

Mal wieder ein Bail-Out

Einmal mehr wird der deutsche Steuerzahler für die Verluste einer Bank aufkommen müssen.
Wieder einmal erweisen sich europäische Regeln als äußerst biegsam und geschmeidig. Auf die Haushalte von Hamburg und Schleswig-Holstein kommen demnächst ca. 10 Mrd. Euro an Haftungskosten zu. Hintergrund: Am Montag einigten sich EU-Kommission und die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Modalitäten bei der Restrukturierung der HSH Nordbank. Die Einigung sieht vor, dass die beiden Bundesländer der Krisenbank faule Kredite von bis zu 6,2 Mrd. Euro abnehmen dürfen. Außerdem soll die Bank in einen guten und in einen schlechten Teil aufgespalten werden. Während die Bad Bank auf Steuerzahlerkosten abgewickelt wird, soll der profitable Teil privatisiert werden – sollte es einen Käufer geben. Es wird kaum möglich sein, die Kreditportfolios (v. a. Schiffskredite) auf dem Markt zu veräußern. Davon sind verschiedene Experten überzeugt. Und selbst wenn die Papiere veräußert werden können, werden die Preise weit unterhalb ihres Nominalwertes liegen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im schleswig-holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, rechnet sogar mit Kosten von bis zu 20 Mrd. Euro. Er plädiert dafür, die Bank sofort abzuwickeln. Eine Abwicklung entspräche der vor gut einem Jahr verabschiedeten europäischen Bail-In-Regelung bei Bankpleiten. Sie sieht vor, dass vor dem Staat erst Gläubiger und Anteilseigner einer Bank zur Kasse gebeten werden. Nun könnte man argumentieren, dies sei bei einer Landesbank das Gleiche – doch dem ist im Fall der HSH nicht so. Denn neben den beiden Bundesländern und dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein gehören 9% der Bankanteile Trusts. Diese werden vom US-Finanzinvestor J.C. Flowers beraten – und offenbar nicht direkt an den Kosten beteiligt. Geschont werden auch die Anleihenbesitzer der Bank. Die Kurse der HSH-Bonds stiegen nach der Einigung folgerichtig von 70% ihres Nominalwerts auf über 90%.

Fazit: Auch wenn die HSH-Pleite noch aus der Ära vor dem Bail-In-Abkommen stammt, sehen wir doch unsere Einschätzung bestätigt, nach der der Steuerzahler weiterhin für systemrelevante Banken in Haftung genommen werden wird.

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