Phishing: Die Bank hat immer Schuld
In "Phishing"-Betrugsfällen beim Online-Banking zieht die Bank rechtlich fast immer den Kürzeren.
Werden Ihre Kreditkartendaten beim Onlinebanking von Kriminellen „abgefischt“, haftet regelmäßig die Bank für den Schaden. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.1., das jetzt veröffentlicht wurde (Az. XI ZR 91/14) bekräftigt. Der BGH lehnt den Anscheinsbeweis (Lebenserfahrung) für ein angeblich zu unterstellendes grob fahrlässiges Verhalten des Bankenkunden beim „Phishing“ rundweg ab. Die Bank kann sich dann noch auf den Anscheinsbeweis einer Autorisierung der Zahlungsanweisung durch den Bankkunden selbst berufen. Aber dann muss sie nachweisen können, dass ihr Online-Bankingsystem zum Zeitpunkt des Vorfalls quasi unüberwindbar war. Was so gut wie ausgeschlossen ist.
Fazit: Die Bank wird in entsprechenden Verfahren fast immer den Kürzeren ziehen.