Die USA verfügen über eine umfassende Exportkontrolle. Sie bestraft alle Lieferungen, in denen in irgendeiner Form US-Erzeugnisse enthalten sind.
America first – der morgen (20.1.) ins Amt kommende US-Präsident Donald Trump hat für seine Zwecke ein starkes Werkzeug an der Hand. Die USA schaffen es als einziges Land der Welt, die Lieferung von Waren und Dienstleistungen weitgehend ihrem eigenen Gesetzeskanon zu unterwerfen. Deutsches oder EU-Recht ignorieren die Yankees souverän. Wer nicht spurt, hat heftige Strafen zu befürchten. Kontrolliert wird zum einen der Verbleib von US-Gütern. Das sind nicht nur in den Staaten hergestellte, sondern auch im Ausland gefertigte Waren, wenn der US-Anteil daran 25% beträgt. Bei Lieferungen in terroristenunterstützende oder mit Embargo belegte Staaten wie Russland sinkt die Grenze auf 10%. Dazu kommen Waren, die sensible US-Technologien oder Software enthalten – unabhängig vom Anteil. Neben einer Reihe von kritischen Gütern gibt es weitere Beschränkungen. Dies gilt bspw., wenn Sie an Unternehmen/Personen verkaufen, die auf der Denied Persons List der USA stehen. Verkaufen Sie an diese Leute, landen Sie selbst auf der umfangreichen Liste. Dann dürfen Sie 25 Jahre lang keinen Handel mit den USA treiben. Dazu kommen Geldstrafen in Millionenhöhe und/oder langjährige Gefängnisstrafen zwischen zehn und 20 Jahren. Allein die Kontrolle der auf der Liste stehenden Personen oder Güter ist sehr zeitaufwändig. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, ausländische Mitarbeiter/Kunden daraufhin zu überprüfen, ob diese erhebliche Kontakte in verbotene Länder unterhalten. Die US-Justiz war bei den wenigen bisher bekannt gewordenen Fällen deutscher Unternehmen wenig zimperlich. So berichten es die Anwälte renommierter Kanzleien. Wie viele Verfahren die US-Administration schon angestrengt und durchgezogen hat, ist unbekannt. Wer davon betroffen ist und es durch Selbstanzeige abgebogen hat, schweigt natürlich.
Fazit: Die Trump-Administration wird den Prügel Exportkontrolle sicherlich intensiver nutzen als die Obama-Regierung.
Hinweis: Germany Trade& Invest (www.gtai.de) informiert aktuell zu den US-Exportkontrollregelungen. Für 272,50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) können Sie beim Bundesanzeiger Verlag (www.bundesanzeiger-verlag.de) einen monatlichen Newsletter (und ein Probeheft) „US-Exportkontrollbestimmungen“ mit einer halbjährlich aktualisierten Fassung der „Denied Persons List“ beziehen.
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
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