Finanzhof verschont Heiratsschwindler von Schenkungsteuer
Wer veranlasst, dass eine Angestellte eines Unternehmens unberechtigt von Unternehmenskonten Gelder auf Konten Dritter überweist, muss dafür keine Schenkungsteuer zahlen. Im Urteilsfall war der klagende Gauner