Gebrauchsanweisung per E-Mail reicht aus
Gebrauchsanleitungen müssen die Hersteller erstellen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jetzt betont, dass es nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gleichgültig ist, in welcher Form die Anleitung vorliegt. So sei es völlig ausreichend, die Anleitung per Mail in Form einer PDF bereitzustellen. Allerdings muss die Anleitung auch in deutscher Sprache vorliegen.
Urteil: OLG Frankfurt/M. vom 28.2.2019, Az.: 6 U 181/17