Hausverwalter: Muss Eigentümer preisgeben
Droht eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Mietvertragsparteien und ist die Vermieterin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dann haben die Wohnungsmieter gegen die Hausverwaltung ein Anspruch auf Auskunft über Anschrift und Namen der Gesellschafter.
Urteil: Landgericht Dortmund vom 18.03.2019, Az.: 1 S 9/19