Kfz-Leasing: Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung
Kfz-Leasing ist bei Dienstwagen im Betrieb der Normalfall. Manchmal kommt es aber zur Rückabwicklung eines Kfz-Leasingvertrages. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte jetzt zu entscheiden, wie die Aufrechnung korrekt aussehen muss.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen eine Rückabwicklung des Leasingvertrages über ein Fahrzeug Audi A6 Avant 50 TDI quattro tip-tronic erreicht. Das die gezahlten Raten zurückzuerstatten waren, galt als unstrittig. Strittig blieb die Gegenrechnung des Autohauses.