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1989
Kündigung des Mietverhältnisses

Kündigung: Drogenhandel ausreichender Grund

Mietern steht es grundsätzlich frei, die von ihnen angemieteten Räume vertragsgemäß zu nutzen. Aber wie ist es um diese Freiheit bestellt, wenn die Wohnung Drehkreuz für einen florierenden Rauschgifthandel ist?

Gegen Bewohner einer Plattensiedlung in Frankfurt am Main wurde nach einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels eingeleitet. Die Wohnungsgesellschaft sprach eine außerordentliche Kündigung der betroffenen Mietverhältnisse aus. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätige jetzt die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Gibt es Indizien, die für einen Handel mit Rauschgift in der Wohnung sprechen, stellt das eine Verletzung der vertraglichen Mietpflichten dar.

Urteil vom 6.2.2019, Az.: 33 C 2815/18 (51); 33 C 2802/18 (50)

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