Kündigung: Drogenhandel ausreichender Grund
Gegen Bewohner einer Plattensiedlung in Frankfurt am Main wurde nach einer polizeilichen Durchsuchung der Wohnung ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels eingeleitet. Die Wohnungsgesellschaft sprach eine außerordentliche Kündigung der betroffenen Mietverhältnisse aus. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätige jetzt die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Gibt es Indizien, die für einen Handel mit Rauschgift in der Wohnung sprechen, stellt das eine Verletzung der vertraglichen Mietpflichten dar.
Urteil vom 6.2.2019, Az.: 33 C 2815/18 (51); 33 C 2802/18 (50)