Übergabeprotokoll ist bindend
Vermieter haben ein Interesse daran, beim Ein- und Auszug des Mieters ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen und zu unterschreiben. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung und hält fest, welche Mängel oder Schäden vorhanden sind. Jetzt hat das Amtsgericht (AG) Hanau durch eine Entscheidung dokumentiert, wie wichtig das Protokoll ist.