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Prüfungen werden ausgeweitet

Länger, unkalkulierbarer und teurer

Ausländische Investoren benötigen künftig mehr Zeit für ihre Käufe. Das bringt die Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) mit sich.

Ausländische Investoren benötigen künftig mehr Zeit für ihre Unternehmenskäufe. Und deutsche Unternehmen mehr Zeit für Verkäufe an Ausländer. Das bringt die 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) mit sich. Sie soll sicherheitsrelevante deutsche Unternehmen vor dem Verkauf ans Ausland bewahren. Die wichtigsten Neuregelungen:
Für die Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt zwei, nicht mehr nur einen Monat Zeit. Damit wird ein Fall wie Aixtron, wo nach US-amerikanischem Einspruch die erteilte Erklärung zurückgenommen wurde, hoffentlich nicht mehr vorkommen.
Die einzureichenden Prüfunterlagen werden umfangreicher. Erwerberstruktur, Jahres- und Konzernabschlüsse und Angaben zur Geschäftsstrategie des Erwerbers sind auf Deutsch einzureichen.
Bei Einreichen einer Beteiligungsabsicht wird die Prüffrist auf vier Monate verdoppelt. Sie beginnt erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Wann diese jedoch vollständig sind, liegt allein wie schon bisher im Ermessen des Ministeriums. Damit wird die Frist schwerer kalkulierbar.
Diese verlängerten Abläufe treffen auch die Unternehmen aus Branchen, die nicht als besonders sicherheitsrelevant angesehen werden. Zumindest muss bei der Beteiligungspraxis über die Grenzen hinweg ein längerer Zeitraum und damit verbunden längerer Finanzierungsbedarf bis zur Kaufumsetzung eingepreist werden.

Fazit: Grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen werden komplizierter, dauern darum länger und werden teurer.

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