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Händler muss gefälschte hochwertige Weine zurücknehmen

Luxuswein war nicht echt

Hochwertige Weine erzielen Spitzenpreise. Sie sind weltweit im Handel und begehrte Anlageobjekte. Das Problem: Nicht immer ist die Ware echt, wie sich in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Köln entschiedenen Fall herausstellte.

Gefälschte Weine sind mit einer speziellen Lupe zu erkennen. Dies sollten Sie wissen, wenn Sie einmal ein sehr teures Tröpfchen erwerben. In einem Gerichtsfall wurde jetzt der Lieferant von 36 Flaschen Rotwein Weinlage Romanée-Conti – Jahrgänge 2004 bis 2007, Preis knapp 300.000 EUR – zur Rückzahlung an den Käufer verdonnert.

Der Wein war von einem Kölner Weinhändler an eine Firma in Bayern verkauft worden. Das bayerische Unternehmen verkaufte den Wein unverzüglich weiter an einen Händler aus Singapur. Der Kunde in Fernost schickte aber 34 von 36 Flaschen mit der Begründung der Fälschung zurück. Natürlich musste der bayerische Händler den Kaufpreis von 34 Flaschen nach Asien überweisen. Der wiederum hielt sich an den Kölner Weinhändler und verlangte den anteiligen Kaufpreis zurück. 

Lupe löst den Fall

Der war dazu nicht bereit und versicherte, die Weine seien nicht gefälscht. Es kam zur Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Köln. Mit einer speziellen Lupe war festzustellen, dass nur zwei der 34 Flaschen keine Fälschung waren. Die fein säuberlich registrierten Flaschennummern belegten zusätzlich, dass die Weinflaschen zwischenzeitlich auch nicht vertauscht worden waren. Das OLG verurteilte den Weinhändler dazu, die gezahlte Kaufsumme für 34 Flaschen zurückzuzahlen.

Fazit: Die üblichen Verkaufsregeln zur Beschaffenheit eines Produkts gelten auch beim Weinverkauf.

Urteil: OLG Köln vom 25.6.2020, Az.: 28 U 53/1

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