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Der Digital Services Act wird am Freitag „scharf“ geschaltet

Kuratiertes Denken im Gewand des Verbraucherschutzes

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Verlag FUCHSBRIEFE
Die EU-Kommission schaltet am Freitag die nächste Stufe der Cancel Culture, den Digital Rights Acts (DSA), scharf. Was hier als Schutz vor mutwilliger Falschinformation, „Hass und Hetze“ übers Internet daherkommt, kann sich schnell als betreutes Denken und einen weiteren enormen Machtzuwachs für die meist US-amerikanischen Internetportale und Suchplattformen entpuppen.

Konkret, aber vom Digital Services Act keineswegs abschließend betroffen sind: Alibaba, AliExpress, Amazon-Store, Apple AppStore, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube, Zalando, Bing und Google Search.

Dabei klingt der „DSA“ zunächst einmal ganz verbraucher- und menschenfreundlich. Der DSA diene dazu, so wird es allenthalben behauptet, die mächtigen Plattformen transparenter zu machen und sie für die Risiken zur Rechenschaft zu ziehen, die von ihnen für die Gesellschaft ausgehen. Das Gesetz könne ein Werkzeug sein, das "Hass, Hetze und Desinformation ausbremst, die Rechte der Nutzer stärkt und Onlineplattformen in die Pflicht nimmt wie noch nie", so Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission und „zuständig für ein Europa, das fit ist für das digitale Zeitalter“.

Die Risiken gehen nicht von den Plattformen, sondern von den Inhalten aus

Es geht aber nur vordergründig um die Risiken, die von den Plattformen selbst für die Gesellschaft ausgehen. Die vermeintlichen Risiken gehen von Inhalten aus, die mittels Plattform rasend schnell Verbreitung finden können, aber gesellschaftlich „schädlich“ sind. „Hassrede“ ist ein beliebter und scheinbar eindeutiger Begriff, um zu beschreiben, was gemeint ist. Doch die Ausdehnung des Begriffsinhaltes schreitet ebenso voran, wie die kontinuierliche Ausweitung der Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem, gewöhnlich genau unter Zuhilfenahme dieser Plattformen von entsprechend internetaffinen und geschulten Teilen des gesellschaftlichen Lebens.

Werden die Betreiber nicht prophylaktisch löschen und unterbinden, was von einer lautstarken Öffentlichkeit als „schädlich“ angesehen wird? Ich bin sehr gespannt, wie ein Portal mit zig Millionen Nutzern auf Basis nationalen Rechts sicherstellen will, welche Meinungsäußerung als rechtswidriger diskriminierender Inhalt einzustufen ist. Die Erfahrung lehrt, dass hier keine Juristen, sondern angelernte Praktikanten über diese Frage entscheiden.

„Lex X“ – auch Musk soll an die Kandare genommen werden

Ein eigener Passus zielt unausgesprochen auf Elon Musks ungeliebte Plattform X (ehemals Twitter): Wer nicht auf einen Verhaltenskodex und dessen Einhaltung „ohne angemessene Begründung“ schwören will, bekommt es mit der Kommission zu tun. Ein solches unbotmäßiges Verhalten könnte nämlich „hinsichtlich der Feststellung möglicher Zuwiderhandlungen der Online-Plattform … im Rahmen dieser Verordnung berücksichtigt werden“. Kurz: Es gibt was auf die Mütze. Und die Strafen sind nicht ohne. Der Höchstbetrag der Geldbußen bei Nichteinhaltung einer in der Verordnung festgelegten Verpflichtung kann bei 6 % des weltweiten Jahresumsatzes liegen, beim Versäumnis einer Antwort oder der Berichtigung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen sowie bei der Nichtduldung einer Nachprüfung sind es immer noch 1 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Zugleich will die Kommission einen Gesamtüberblick über das Meinungsbild „ihrer“ Bürger erhalten. Die Mitgliedstaaten sollen mindestens eine Behörde benennen, die mit der Überwachung der Anwendung und mit der Durchsetzung dieser Verordnung beauftragt wird. Diese soll ordentlich mit Mitteln ausgestattet werden, unabhängig sein von der nationalen Regierung, aber „zur Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, dem Koordinator für digitale Dienste, dem Gremium und der Kommission“, verpflichtet.

Was ist „schädlich“?

Diese Art von betreutem Denken mutet insbesondere deshalb als aus der Zeit gefallen an, als die Politik gerade durchsetzt, dass jeder sein Geschlecht selbst bestimmen darf, Wählen mit 16 ermöglicht werden soll und der Cannabiskonsum weitgehend freigegeben wird. Das lässt doch auf eine gehörige Portion Zutrauen ins Urteilsvermögen des Einzelnen schließen, was für ihn „schädlich“ ist und was nicht. Nur bei Meinungsäußerungen soll das anders sein. Hier bestimmen künftig Plattformbetreiber unter Aufsicht der EU-Kommission, was darunter zu fassen ist.

Aus meiner Sicht ist die Gefahr groß, dass sich der Digital Services Act als ein im Gewand des Verbraucherschutzes getarnter Schlag ins Gesicht der Medien- und Meinungsfreiheit erweist – und damit möglicherweise auch ins Kontor des deutschen Grundgesetzes, meint Ihr Ralf Vielhaber
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