Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2154
Referentenentwurf zum Abmahn-Unwesen vorgelegt

Regierung bremst destruktives Geschäftsmodell

Seit langem klagen Unternehmen und Verbraucher über Abmahnanwälte, die mit geringem Aufwand durch Ausnutzung kleiner Fehler in AGB oder Datenschutzrichtlinien schnelles Geld machen. Dass die Bundesregierung hier jetzt Hürden setzt, ist gut und richtig, findet FUCHSBRIEFE Chefredakteur Ralf Vielhaber.

Die regierende Koalition macht auch mal was gut. Deshalb möchte ich heute loben, was zu loben ist. Bei so vielen negativen „Vibrations," die Berlin ansonsten aussendet.

Die Koalition will das Abmahnunwesen in Deutschland eindämmen. Endlich. Auch wenn es dazu keine statistisch belastbaren Zahlen gibt, wissen die Kammern doch immer wieder von Fällen aus ihrem Bezirk zu berichten, wo Anwälte von Verbraucherschutz reden, aber Abkassieren meinen. Selbst wer den Ausdruck Abmahnindustrie scheut, wird nicht umhin können einzugestehen, dass es ein Geschäftsmodell für Anwälte ist.

Klar ist es wichtig, Homepagebetreibern auf die Finger zu schauen. Darauf zu achten, dass beispielsweise AGB und Datenschutzregularien ihre Ordnung haben. Aber dass man mehr als 1.000 Euro „rüberwachsen" lassen soll, weil ein Anwalt einen Webcrawler hat laufen lassen, der eine unglückliche Formulierung in den AGB ausfindig gemacht oder eine Lücke entdeckt hat, das ist nun wirklich zu viel des Guten. Zumal es nirgends sonst in Europa – jedenfalls nach meiner Kenntnis – derartige Gebühren und ein solch einträgliches Abmahnunwesen wie in Deutschland gibt.

Endlich hört der Irrsinn auf

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) packt also die richtige Sache an. Vor allem die Kosten für – oft unbeabsichtigte – Folgeverstöße kleineren Ausmaßes sollen auf 1.000 Euro begrenzt werden, wo bisher hohe Strafsummen drohten. Ein wenig macht Barley damit auch gut, was die Politik den Unternehmen, voran den kleineren und mittleren, die nicht für jede Formulierung einen Anwalt beauftragen können, einbrockt. Etwa bei der Datenschutzgrundverordnung, die so manche uneindeutige Formulierung aufweist und Unternehmer rätseln lässt. Hinzu kommt die Schlagzahl mit der immer neue Änderungen ins Verbraucherrecht eingebaut werden. Das ist ohne teure professionelle Unterstützung kaum nachzuhalten.

Also: Gut so. Ich hoffe, dass das Gesetz am Ende, wenn es in 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet ist, noch hält, was es jetzt verspricht. Schließlich sitzen im Hohen Haus 154 Rechtsanwälte. Sie werden hoffentlich wissen, wer sie mandatiert hat, erwartet Ihr

Meist gelesene Artikel
  • Ohne Mut, ohne Führung: Wie Merz die CDU schwächt

Friedrich Merz: Ein Kanzlerkandidat ohne Kanzlerformat

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Friedrich Merz, einst gefeiert als konservativer Hoffnungsträger und scharfsinniger Redner, entpuppt sich in der Realität als das Gegenteil dessen, was Deutschland in einer politisch und wirtschaftlich angespannten Zeit braucht: einen starken Kanzler, kommentiert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Performance-Projekte: Gewinner und Verlierer im Überblick

Vermögensverwalter versus ETF-Portfolio: Wenig Licht und viel Schatten

Ein Performance-Projekt ist ein Marathonlauf über 5 Jahre und länger. Illustration erstellt mit ChatGPT
Nur 16 % der Vermögensverwalter schlagen die ETF-Benchmark – ein ernüchterndes Ergebnis für die Branche. Doch einige Häuser glänzen in der FUCHS | RICHTER Performance-Analyse 2024 mit beeindruckenden Ergebnissen. Welche Strategien lohnen sich für Anleger wirklich?
  • Fuchs plus
  • Champerty Bill: Ein neues Gesetz könnte den Anleihenmarkt erschüttern

Schwellenländeranleihen drohen massive Kursverluste

Ein Gesetzesvorhaben in New York könnte den Anleihenmarkt auf den Kopf stellen – insbesondere für Schwellenländer. Die "Champerty Bill" soll spekulative Klagen gegen zahlungsunfähige Staaten einschränken. Investoren müssen sich darauf vorbereiten, denn trotz der Trump-Regierung bleibt das Gesetz ein heißes Thema. Wie können Anleger darauf reagieren?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stellungnahme durch Betriebsrat muss möglich sein

Kündigung in der Probezeit nur mit Betriebsrat

Der Betriebsrat ist vor der Kündigung durch den Arbeitgeber anzuhören. Unklar war bislang allerdings, wie zu verfahren ist, wenn während der gesetzlichen Probezeit das Arbeitsverhältnis enden soll. Die Frage hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen geklärt.
  • Fuchs plus
  • Der Investmentprozess der Globalance Bank in TOPS 2025

Überzeugend strukturierter Investmentprozess bei der Globalance Bank

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Die Globalance Bank überzeugte mit ihrem innovativen Investmentprozess, der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung vereint. Die Jury lobte besonders die Integration von Biodiversitätsmetriken und Patentanalyse, kritisierte jedoch die unzureichende Fokussierung auf die Kundenbedürfnisse in der Präsentation. Trotz dieser Schwächen bleibt die Bank eine führende Kraft im Bereich nachhaltiger Vermögensverwaltung, mit Potenzial für Optimierung in der Kundenansprache.
  • Fuchs plus
  • Warum die globale Kreditvergabe ungleicher wird

Schwellenländer im Kreditstau – der Dollar wird knapper

Die globale Kreditvergabe wächst weiter, doch viele Schwellenländer geraten ins Hintertreffen. Während entwickelte Volkswirtschaften von Kapitalzuflüssen profitieren, leiden Schwellenländer unter den Folgen der restriktiven Geldpolitik der Fed und EZB. Der Druck auf ihre Währungen steigt, denn der Zugang zu US-Dollar- und Euro-Krediten wird knapper. Welche Folgen hat das für die Emerging Markets?
Zum Seitenanfang