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2028
Referentenentwurf zum Abmahn-Unwesen vorgelegt

Regierung bremst destruktives Geschäftsmodell

Seit langem klagen Unternehmen und Verbraucher über Abmahnanwälte, die mit geringem Aufwand durch Ausnutzung kleiner Fehler in AGB oder Datenschutzrichtlinien schnelles Geld machen. Dass die Bundesregierung hier jetzt Hürden setzt, ist gut und richtig, findet FUCHSBRIEFE Chefredakteur Ralf Vielhaber.

Die regierende Koalition macht auch mal was gut. Deshalb möchte ich heute loben, was zu loben ist. Bei so vielen negativen „Vibrations," die Berlin ansonsten aussendet.

Die Koalition will das Abmahnunwesen in Deutschland eindämmen. Endlich. Auch wenn es dazu keine statistisch belastbaren Zahlen gibt, wissen die Kammern doch immer wieder von Fällen aus ihrem Bezirk zu berichten, wo Anwälte von Verbraucherschutz reden, aber Abkassieren meinen. Selbst wer den Ausdruck Abmahnindustrie scheut, wird nicht umhin können einzugestehen, dass es ein Geschäftsmodell für Anwälte ist.

Klar ist es wichtig, Homepagebetreibern auf die Finger zu schauen. Darauf zu achten, dass beispielsweise AGB und Datenschutzregularien ihre Ordnung haben. Aber dass man mehr als 1.000 Euro „rüberwachsen" lassen soll, weil ein Anwalt einen Webcrawler hat laufen lassen, der eine unglückliche Formulierung in den AGB ausfindig gemacht oder eine Lücke entdeckt hat, das ist nun wirklich zu viel des Guten. Zumal es nirgends sonst in Europa – jedenfalls nach meiner Kenntnis – derartige Gebühren und ein solch einträgliches Abmahnunwesen wie in Deutschland gibt.

Endlich hört der Irrsinn auf

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) packt also die richtige Sache an. Vor allem die Kosten für – oft unbeabsichtigte – Folgeverstöße kleineren Ausmaßes sollen auf 1.000 Euro begrenzt werden, wo bisher hohe Strafsummen drohten. Ein wenig macht Barley damit auch gut, was die Politik den Unternehmen, voran den kleineren und mittleren, die nicht für jede Formulierung einen Anwalt beauftragen können, einbrockt. Etwa bei der Datenschutzgrundverordnung, die so manche uneindeutige Formulierung aufweist und Unternehmer rätseln lässt. Hinzu kommt die Schlagzahl mit der immer neue Änderungen ins Verbraucherrecht eingebaut werden. Das ist ohne teure professionelle Unterstützung kaum nachzuhalten.

Also: Gut so. Ich hoffe, dass das Gesetz am Ende, wenn es in 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet ist, noch hält, was es jetzt verspricht. Schließlich sitzen im Hohen Haus 154 Rechtsanwälte. Sie werden hoffentlich wissen, wer sie mandatiert hat, erwartet Ihr

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