Muss eine Schwimmschule Mehrwertsteuer zahlen
Der EuGH muss auf Verlangen des höchsten deutschen Steuergerichts klären, ob eine Schwimmschule – auch eine solche, die von einem Einzelunternehmer betrieben wird – von der Mehrwertsteuer befreit werden kann.
Beschluss: BFH V R 32/18