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Betrieb | Verpackungen

Neuer Recyclingstandard verwirrt

Ein neuer Mindeststandard erweitert das Verpackungsgesetz. Wer sein Design recyclinggerecht ausrichtet, wird profitieren. Problem: Keiner steigt so recht durch. Selbst Experten in den Unternehmen rätseln, ob und wie ihre Verpackungen zu bewerten sind. Wir haben Infos und ein Praxisbeispiel für Sie.

Der jetzt veröffentlichte Mindeststandard zum Verpackungsrecycling macht Kopfschmerzen. Keiner weiß, wer genau betroffen ist. Das Dilemma dürfte auch auf der Messe „Fachpack" in Nürnberg (24.-26.9.) heißes Thema sein. Hier Hintergründe.


Auslöser der allgemeinen Verunsicherung sind die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Umweltbundesamt. Sie haben einen Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs veröffentlicht. Danach sind die deutschen (dualen) Entsorgersysteme verpflichtet, Anreize zu schaffen. Wer Standards erfüllt, zahlt weniger.

Das Ganze soll die ehrgeizigen Recyclingquoten bis 2022 pushen. Denn noch sind zu viele „populäre" Materialgemische unterwegs, die wenig bis gar nicht recyclingfähig sind (beschichtetes Papier). Viele Experten in den Unternehmen wissen nicht, ob sie bzw. ihre Transportwege „betroffen" sind. Drei der vielen offenen Fragen in den Unternehmen:

  1. Der Standard beruft sich auf Verpackungen, die an den Endverbraucher gelangen – aber was ist mit dem „reinen" Austausch zwischen den Unternehmen?
  2. Wer ist „systembeteiligungspflichtig"? (Nur) für den gelten nämlich alle Pflichten des Gesetzes.
  3. Die Bemessung des Wertstoffgehalts erfolgt durch die Systeme, die den Mindeststandard zugrunde legen bzw. erweitern. Was also ist zu tun?

Ein (uns bekannter) Hersteller von Farben und Lacken verwendet zu 100% recyclingfähige Verpackungen. Bisher arbeitet er mit dem Kreislaufsystem Blechverpackungen und Stahl (KBS). Muss er nun auch im Rahmen seiner „Produktverantwortung" in Sachen ZSVR handeln? Wie wird Füllmaterial beurteilt (hier: wasser-/ nicht-wasserlösliche Lacke)? Spielt die Verpackungsgröße eine Rolle? Lässt sich wirklich nachweisen, ob Verpackungen nicht doch beim Endverbraucher landen?

Fazit

Das riecht nach schlampigem Vorgehen auf Seiten der Behörden.

Empfehlung: Lesen Sie Infos zum Standard, machen Sie den ZSVR-Schnell-Check – aber verlassen Sie sich nicht darauf. Wenden Sie sich an Ihren Verband, Ihre IHK – oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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