Online-Mitarbeiterbefragung nur mit Betriebsrat
Bei der Zustimmung des Betriebsrats zur Einführung einer Online-Befragung der Mitarbeiter gibt es selten Probleme. Sind später einzelne Fragen – nach der generellen Zustimmung – noch anders zu formulieren, geht das ohne ausdrückliche Zustimmung der Interessenvertretung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden). Erhebungen, die rein in Papierform und anonymisiert erfolgen, sind mitbestimmungsfrei!
Urteil: BAG vom 11.12.2018, Az.: 1 ABR 13/17