Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2078
BAG zur Mitbestimmung bei digitaler Mitarbeiterbefragung

Online-Mitarbeiterbefragung nur mit Betriebsrat

Mitarbeiterbefragungen liegen im Trend. Diesen Gradmesser für die Zufriedenheit der Beschäftigten setzen viele Arbeitgeber in der elektronischen Variante ein. In diesem Fall geht das aber nur mit Zustimmung des Betriebsrats. Aber es gibt Ausnahmen.


Bei der Zustimmung des Betriebsrats zur Einführung einer Online-Befragung der Mitarbeiter gibt es selten Probleme. Sind später einzelne Fragen – nach der generellen Zustimmung – noch anders zu formulieren, geht das ohne ausdrückliche Zustimmung der Interessenvertretung. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden). Erhebungen, die rein in Papierform und anonymisiert erfolgen, sind mitbestimmungsfrei!

Urteil: BAG vom 11.12.2018, Az.: 1 ABR 13/17

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hauptstadtnotiz

Deutsche Bahn: Bilger macht Druck

Die Deutsche Bahn ist ein Sorgenkind der Bundesregierung. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger steuert jetzt gegen. Er will Manager-Vergütungen an Erfolge knüpfen.
Zum Seitenanfang