Der Soli wird umverteilt
Die Länder wollen ihren Anteil an der Solidaritätsabgabe. Deren Abschaffung ist deshalb unwahrscheinlich.
Die Bundesländer fordern einen Anteil am Solidaritätszuschlag. Er steht bisher allein dem Bund zu. Die Bundesregierung wird der Forderung letztlich zustimmen. In der Folge werden die Einnahmen aus dem Soli nach 2019 anders verteilt. Dazu kursieren zwei Modelle. Jedoch hat nur eines eine reale Verwirklichungschance. Denn ein Altschuldenfonds, der aus dem Soli gespeist würde, löst die Länderfinanzprobleme nicht. Sie brauchen Cash. Denn ab 2020 ist ihnen die Aufnahme neuer Kredite untersagt. Gerade Länder wie NRW, Rheinland-Pfalz, Bremen oder das Saarland werden dies ohne Zusatzeinnahmen nicht stemmen. Der Soli wird deshalb in den allgemeinen Einkommensteuertarif eingearbeitet. Dann erhalten alle Bundesländer automatisch ihren Anteil. Der könnte für Bayern und Hessen so üppig ausfallen, dass sie ihre Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich nicht mehr verfolgen. Im Oktober will der Bund seine Vorstellungen vorlegen. In Berlin wird noch gerätselt, was Wolfgang Schäuble als Kompensation verlangen wird. Dass es auf eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2020 hinauslaufen könnte, wird nur im BMF nicht bestätigt.
Fazit: Die Länder, wie auch der Bund, verzichten per Saldo auf keinen Cent an Steuereinnahmen. Und das Versprechen „keine Steuerhöhungen“ gilt nur für diese Legislaturperiode.