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Wachstumschancengesetz

Große Chance auf Entlastung für Mittelständler

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Der Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, den das Finanzministerium vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, wird wahrscheinlich schnell realisiert. Größte Entlastungen verspricht die Rückerstattung eines Teils von Klimaschutzinvestitionen, die veränderte Forschungsförderung und die neue Regeln zu Verlustvorträge. FUCHSBRIEFE prüfen, wo Mittelständler entlastet werden.

Das Wachstumschancengesetz hilft Mittelständler und KMU. Der Referentenentwurf, den das Finanzministerium vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, hat gute Chancen, schnell realisiert zu werden. Das Gesetz soll Unternehmen bei Investitionen um insgesamt 6 Mrd. Euro entlasten. Schwerpunkte liegen auf Klimaschutzinvestitionen, auf der Forschungsförderung und bei Verlustvorträgen. FUCHSBRIEFE analysieren die für Mittelständler wichtigsten Punkte: 

Rückerstattung eines Teils von Klimaschutzinvestitionen

Es gibt eine Prämie von 15% für getätigte Klimaschutzinvestition. Die ist bei 30 Mio. Euro je Unternehmen gedecketl. Die Förderung soll bis Ende 2027 laufen. Gefördert werden neue Maschinen und Anlagen bzw. deren Umbau, die ein Einsparkonzept beinhalten, bei Kosten von mindestens 10.000 Euro. Das Einsparkonzept muss von einem Energieberater erarbeitet werden.

Ausweitung und Erhöhung der Forschungsförderung

Die Forschungsförderung wird ausgeweitet. Bisher wurden nur die Personalkosten gefördert, künftig sollen auch andere Investitionen gefördert werden. Zudem steigt die Höhe der Förderung auf bis zu 70% aller Investitionen (bisher 60%), gedeckelt bei 12 Mio. Euro pro Unternehmen.

Länger laufende Verlustvorträge

Verluste können statt auf zwei Jahre in Zukunft auf drei Jahre angerechnet werden. Der Höchstbetrag von 10 Mio. Euro (bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) soll künftig dauerhaft gelten (derzeit begrenzt bis Ende 2023).

Zahlreiche kleinere weitere Punkte

Weitere Punkte des Gesetzes haben geringere Wirkung, sorgen aber für Vereinfachungen. So sollen in Zukunft kleine Anschaffungen bis 1.000 Euro (bisher 800) sofort abgeschrieben werden können. Sammelposten, die über fünf Jahre abgeschrieben werden, können bis zu 5.000 Euro betragen, statt bisher 1.000. Das wird vor allem Kleinunternehmen und Selbständigen helfen. Hinzu kommen dutzende weitere kleinere Entlastungen.

Gute Chancen, dass das Gesetz kommt

Der Zeitplan für das Gesetz ist ambitioniert, aber machbar. Es soll am 16.8. durch das Bundeskabinett und im November im Bundestag beschlossen werden. Ab Anfang 2024 soll es dann in Kraft treten. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sind zwar nicht zufrieden mit dem Vorschlag. Katharina Beck, die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion fordert höhere Anreize für Klimaschutzinvestitionen (ähnlich dem IRA in den USA) und weniger allgemeine Steuersenkungen. Aber letztlich deckt das Gesetz die Themen der Koalitionspartner ab und könnte mit kleineren Änderungen wie einer etwas höheren Klimaschutzprämie den Bundestag passieren.

Fazit: Das Wachstumschancengesetzes dürfte ohne große Änderungen beschlossen werden und zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten. Das Gesetzt wird Mittelständlern und Selbständigen Vorteile bringen.
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