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Wie gültig ist die Bundestagswahl?

Grüß Gott, Bananenrepublik Deutschland

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Copyright: Pixabay
Wenn der Bundeswahlausschuss morgen das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl bekannt gibt, wird er das mit Magendrücken tun. Denn noch nie war eine Bundestagswahl so anfechtbar wie diese. Grund ist das hausgemachte Berliner Wahlchaos, das im Kern eine Folge des deutschen dezentralen Verfassungssystems ist.

Trotz des Berlin-Chaos bei der Landtags- und Bundestagswahl … Der Bundeswahlausschuss wird mit größter Wahrscheinlichkeit (wie angekündigt) morgen (15.10.) das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl bekannt geben. Dann kann der Bundestag wie geplant am 26.10. zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Die Abgeordneten müssen dann mit einfacher Mehrheit die Gültigkeit der Wahl beschließen. Allerdings könnte der Bundestag auch festlegen, dass in einzelnen Berliner Bezirken (Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Steglitz usw.) erneut gewählt werden muss.

Immerhin legt die Landeswahlleiterin Verfassungsklage gegen das Ergebnis der Berliner Landtagswahl ein. Kein Wunder: Im Berliner Bezirk Reinickendorf, Wahlbezirk 124J gab es insgesamt 1.382 Wahlberechtigte, aber 2.146 abgegebene Stimmen, die Wahlbeteiligung betrug demnach: 150%. Pikant ist das auch deshalb, weil private Dienstleister wie die electIT, die auch bei anderen Wahlen mitmischen, mit der Stimmenauszählung beauftragt waren. Auch die PIN AG ist als Dienstleister im Boot. An der PIN AG ist wiederum Madsack beteiligt, also die SPD … Da Bundes- und Landtagswahl parallel liefen, lassen sich die Probleme auch auf die Stimmenabgabe zum Bundestag übertragen.

Wahl kann jeder Wahlberechtigte bis zum 26.11. anfechten

Grundsätzlich hat jeder Wahlberechtigte bis zum 26. November Zeit, Einspruch gegen die Bundestagswahl einzulegen. Selbst, wenn der Bundestag die Wahl für gültig erklärt. Es könnte sich sogar ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen. Würde der Bundeswahlausschuss aber bereits zu dem Ergebnis kommen, dass in Berlin schwerwiegende Verstöße vorliegen, die zu einem anfechtbaren Ergebnis geführt haben und die Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses verzögern, dürfte bis dahin auch der Bundestag nicht zusammentreten. Insofern wird hier im Bundeswahlausschuss morgen auch politisch entschieden werden. 

Zumindest denkbar ist es, dass es nachträglich zu einer Wahlwiederholung kommen muss. Dann könnten einzelne Berliner Abgeordnete nicht bestätigt, andere gewählt werden. Folglich hätten dann nicht mandatierte Abgeordnete vorübergehend über Bundesgesetze mit beschlossen. Bananenrepublik Deutschland, der Weg ist nicht mehr allzu weit…

Fazit: Jeder Wähler sollte sich genau überlegen, ob er es einem ohnehin überdimensionierten Bundestag durchgehen lässt, wenn dieser die Berliner Schlampereien absegnet. Ein Einspruch ist bis zum 26. November möglich.

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