Hilfsprogramm startet am 1. Juni
Am 1. Juni soll das milliardenschwere Hilfsprogramm für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen starten. Es soll KfW-Investitions- und Betriebsmittel-Kredite geben. Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass sie vom Krieg betroffen sind, etwa durch Umsatzrückgänge wegen weggebrochener Absatzmarkt oder Produktionsausfälle in der Ukraine, Belarus und Russland.
Neben den Krediten sollen Bürgschaftsprogramme über die Landes-Bürgschaftsbanken aufgelegt werden. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 2,5 Mio. Euro. Hinzu kommt ein Programm für große Unternehmen mit bis 50 Mio. Euro Bürgschaftsbetrag. Die beiden ersten Programme werden sogar noch im April kommen.
Zuschuss wegen extrem gestiegener Energiepreise
Unternehmen, die von den gestiegenen Erdgas- und Strompreisen von Februar bis September 2022 besonders betroffen sind, können einen Zuschuss erhalten. Dazu muss die Preisdifferenz der gezahlten Strom- bzw. Gaskosten 2021 und 2022 berechnet werden. Für Kosten, die oberhalb einer Verdopplung der Preise liegen, gibt es einen anteiligen Zuschuss.
Die Förderung beginnt bei 30% der Zusatzkosten (bis zwei Mio. Euro) für Unternehmen, die zu einer energieintensiven Branche gehören und bei denen Energiekosten 3% des Umsatz ausmachen. Insbesondere die Branchen Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik dürften Geld erhalten, wenn sie einen Betriebsverlust durch die Energiekosten aufweisen. Sie sollen bis zu 70% bzw. max. 50 Mio. Euro der Zusatzkosten erstattet bekommen.
Förderung für Sicherheitseinlagen
Unternehmen, die im Terminhandel mit Energie hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen müssen, werden durch ein Finanzierungsprogramm unterstützt, das Liquiditätsengpässe mit KfW-Liquiditätshilfen überbrückt. Die Programme werden mit Ausnahme des Bürgschaftsprogramms über die Hausbank bei der KfW beantragt werden können. Die Bundesregierung wird dafür eine Bundesgarantie über 100 Mrd. Euro an die KfW geben.
Fazit: Die Regierung forciert die Sanktionen gegen Russland, zum Schaden der hiesigen Wirtschaft (und mit begrenztem Erfolg gegenüber Russland). Zugleich nimmt Berlin die Steuerzahler massiv in die Pflicht und geht über die KfW und Landesbanken langfristig hohe Ausfallrisiken ein. Das ist ein Zielkonflikt. Berlin wird nicht dauerhaft um eine Grundsatzentscheidung herumkommen.