Noch keine Lösung bei der Grundrente
Auch mit den neuen Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist der Grundrentenstreit nicht vom Tisch. Der Vorschlag sieht zwar eine Prüfung des Haushaltseinkommens und eine Bedürftigkeitsgrenze von voraussichtlich 1.500 EUR vor. Damit nähert sich Heil der Union an. Aber es gibt keine Vermögensbetrachtung etwa auch des Ehepartners.
Das Problem sind die politisch heiklen „windfall profits", die ein guter Teil der Rentner dann immer noch einfahren wird. Hintergrund: Die GRV hat keine Infos darüber, wer Vollzeit und wer Teilzeit gearbeitet hat. Daraus ergibt sich ein Gerechtigkeitsproblem. Denn die Zahnarztgattin, die in der Praxis ihres Mannes hin und wieder ausgeholfen hat, würde (nach 35 Berufsjahren) genauso behandelt wie die geschiedene Putzfrau, die trotz Vollzeit-Job mit einer Mini-Rente darben muss. Beide bekämen nach den Vorstellungen der SPD „einfach so" rund 400 EUR oben drauf.
Legitimationsproblem und Systembruch
Für die Union ein Unding. Sie sieht nicht nur ein Legitimationsproblem. Sie sieht auch ein Ungleichgewicht etwa zu Antragstellern für die Hinterbliebenenrente, denen abverlangt wird, ein umfassendes Prüfformular auszufüllen, um die Sozialleistung zu erhalten. Dass es auch die Mütterrente ohne Bedürftigkeitsprüfung gibt, lässt die Union nicht gelten. Denn die Beträge, um die es geht, sind nicht annähernd vergleichbar.
Als Lösungsansatz wird über ein antragsloses Verfahren nachgedacht. Der Staat würde sich dabei aller ihm verfügbaren Informationen bedienen, die er zu einer Person hat und daraus die Bemessungsgrundlage für die jeweilige Sozialleistung ableiten. Auch da wäre Einzelfallgerechtigkeit nur bedingt gegeben. Aber viele krasse Fälle wie der oben geschilderte würden eher ausgeschlossen. Damit wird sich jetzt eine Arbeitsgruppe der Koalition befassen.
Fazit:
Eingeweihte gehen davon aus, dass mehrere Sitzungen nötig werden, um die Kuh vom Eis zu bekommen.