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Vermittlungsausschuss debattiert Wachstumschancengesetz

Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen absehbar

Ende März dürfte das Wachstumschancengesetz beschlossen werden. Für Unternehmen wird das wesentliche steuerliche Erleichterungen bedeuten. Diese sollen vielfach dann schon rückwirkend ab dem Jahresanfang gelten. Das wird sich positiv auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken.

Ende März dürften wesentliche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen beschlossen werden. Am 21. Februar wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz befassen. Das könnte dann auf der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates am 22.3. beschlossen werden. Die meisten Regelungen sollen rückwirkend zum Jahresanfang 2024 gelten.

Deutschland wird dann seine abgeschlagene Position im Ranking der internationalen Wettbewerbsbedingungen im Steuerbereich wieder verbessern. Im Index der internationalen Steuerwettbewerbsfähigkeit 2023 der Tax Foundation belegt Deutschland bei den Unternehmenssteuern aktuell nur noch den 31. Platz von 38 untersuchten Ländern. Der Index vergleicht die OECD-Länder anhand von über 40 Variablen ihrer Steuerpolitik in verschiedenen Bereichen und bewertet diese hinsichtlich ihrer Neutralität und Wettbewerbsfähigkeit. Wichtige Punkte für das schlechte Abschneiden Deutschlands sind der hohe Unternehmenssteuersatz von 29,9%, die beschränkte Verlustrechnung und die limitierten Abschreibungsmöglichkeiten, die Eigenkapital belasten, für schlechte Finanzierungsbedingungen auf Unternehmensebene sorgen und gerade langfristig orientierte Investitionen hemmen

Fazit: Wir gehen fest davon aus, dass es für Unternehmen gute Kompromisse im Vermittlungsausschuss geben wird. Besonders wichtig wären die verbesserte Verlustrechnung und die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.
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