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SPD-Ministerin schont die Manager, straft die Mitarbeiter

Unternehmensstrafrecht in der Kritik

Der Entwurf zum Unternehmensstrafrecht liegt vor. Ein großer Wurf ist es nicht. Im Gegenteil: Die Bundesjustizministerin steht dafür heftig in der Kritik. Zu Recht.
Das neue Unternehmensstrafrecht ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Der Entwurf, den Justizministerin Christine Lamprecht (SPD) vorgelegt hat, sorgt für massive Kritik, nicht nur aus der Wirtschaft. Hier wird das Parlament noch reingrätschen. Zu Recht. Denn mit der angeblich beabsichtigten Stärkung der „Integrität in der Wirtschaft“ hat das Gesetz in der vorliegenden Fassung wenig bis nichts zu tun. Überspitzt formuliert schont das Gesetz die Straftäter und bestraft die Eigentümer und Mitarbeiter. Kartellabsprachen, Korruption, Umweltsünden gehen zu Lasten des Unternehmens. Die handelnden Manager bleiben (zunächst) verschont. 

Fazit: Eltern haften zwar für ihre Kinder. Aber Manager sind erwachsene Menschen. Sie können zwar keinen millionen- oder gar milliardenschweren Schaden ausgleichen. Das kann im Zweifel nur das Unternehmen selbst. Aber sie sind erwachsen und tragen in jeder Hinsicht Verantwortung. Dafür werden sie bezahlt. Das muss auch im Strafrecht deutlich bleiben.

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