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Neuer Entwurf für CO2-Grenzausgleich

EU nimmt Nachteile für Exporteure in Kauf

Neuer Entwurf für CO2-Grenzausgleich. Copyright: Pixabay
In der vorigen Woche wurde ein Entwurf der EU zum CO2-Grenzausgleich bekannt. Für Exporteure aus der EU heraus führt er zu großen Nachteilen. Denn sie sollen keinen Ausgleich für die bei der Produktion bezahlten CO2-Verschmutzungsrechte erhalten. Damit erleiden sie einen großen Nachteil gegenüber Herstellern in anderen Ländern. Das ist besonders für die exportstarken deutschen Unternehmen ein Problem.

Die EU-Kommission hat einen neuen Entwurf für die Regelung des CO2-Grenzausgleichs vorgelegt. Der geht hart zu Lasten von europäischen Unternehmen. Denn im neuen Entwurf, der noch nicht offiziell vorliegt, ist eine wichtige Ausgleichszahlung für Exporteure nicht mehr enthalten. 

Das Ziel der EU ist, mit dem CO2-Grenzausgleich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt zu schaffen. Das Problem: Die EU erhebt einen Preis auf CO2-Emissionen (EUA, European Union Allowance). Der führt für europäische Hersteller energieintensiver Produkte wie Zement, Düngemittel, Stahl und Aluminium zu einem Kostennachteil gegenüber internationalen Herstellern. Denn weltweit ist ein CO2-Preis die Ausnahme. China erhebt zwar einen, der ist aber sehr niedrig und gilt nur im Strombereich. Um diese Nachteile auszugleichen, will die EU bis 2026 Abgaben auf Importe einführen. Das würde Produkte, die ohne CO2-Preise im Ausland hergestellt werden, beim Import in die EU verteuern. 

Die Nachteile für Exporteure von Rohmaterial sind besonders groß

Eine Umsetzung des neuen Entwurfs hätte große Nachteile für Exporteure von Rohmaterial aus der EU. Denn nach den neuen EU-Plänen sollen Exporteure aus der EU keine Vergünstigungen mehr erhalten. Weder kostenlose Emissionszertifikate, wie bisher üblich, noch eine Erstattung der CO2-Kosten beim Export sind mehr vorgesehen. Das würde bedeuten, dass Hersteller in der EU den CO2-Preis bezahlen, beim Export auf der EU heraus diesen aber als Kostennachteil verbuchen müssen. Denn ohne die Erstattungen müssen Exporteure die CO2-Kosten an die Kunden im Ausland weitergeben. Das mindert deren internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Betroffen davon sind etliche Branchen. Stahl, Dünger oder Aluminium aus der EU wäre weltweit weniger konkurrenzfähig. Dabei geht es um beachtliche Beträge. 2019 exportierte alleine die deutsche Stahlindustrie 6,7 Mio. t Stahl im Wert von etwas über fünf Mrd. Euro in Länder außerhalb der EU. Das sind knapp 13% der Umsätze. 

Fertigprodukte stark negativ betroffen

Um wesentlich größere Summen geht es beim indirekten Export, also wenn die Materialien in Fertigprodukten wie Autos oder Maschinen verbaut sind. Auf diesem Wege wurden 2019 immerhin 32,5 Mio. t Stahl aus Deutschland exportiert, über ein Drittel davon in Länder außerhalb der EU. 

Der Nachteil wächst in der Zukunft. Der Kostennachteil für Unternehmen, die aus der EU heraus exportieren, ist momentan zwar noch recht gering. Derzeit liegt er bei Bruchteilen eines Prozentpunktes, weil die Materialkosten nur einen geringen Teil der Produkt-Kosten ausmachen. Aber er wird mit den steigenden CO2-Preisen zunehmen. 

Fazit: Die EU will mit dem CO2-Preis einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Allerdings will sie keinen Konflikt mit der WTO wegen Wettbewerbsverzerrung riskieren. Darum schiebt sie im aktuellen Entwurf den „Schwarzen Peter“ an die Exporteure weiter. Die dürften bald laut werden. Eine alle Seiten zufriedenstellende Lösung in diesem Dilemma ist derzeit nicht in Sicht.

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