EU: Steuer“schurkenstaaten“ im Visier
Bis Ende 2017 will die EU eine schwarze Liste von „nichtkooperativen Steuergebieten“ erstellen.
Bis Ende 2017 will die EU eine schwarze Liste von „nichtkooperativen Steuergebieten“ erstellen. Sie soll die bisherigen unterschiedlichen nationalen Listen von solchen steuerlichen „Schurkenstaaten“ (im Sinne der Finanzminister) ablösen. Parallel dazu wird an möglichen Maßnahmen gegen die betroffenen Staaten gearbeitet. Bis Ende nächsten Jahres soll mit den in Frage kommenden Ländern verhandelt werden. Sie sollen zur Kooperation in Steuerfragen bewogen werden. Wer dies nicht im gewünschten Ausmaß tut, kommt auf die „schwarze Liste“. Die Kriterien der EU:
- Steuertransparenz: Sie wird an drei Kriterien gemessen: den OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzdaten ab 2018, den Informationsaustausch auf Anfrage und die gegenseitige Amtshilfe. Bis Mitte 2019 kann unter bestimmten Bedingungen die Einhaltung von zwei dieser drei Kriterien ausreichen, danach müssen es alle drei sein. Als viertes Kriterium soll es künftig einen globalen Austausch über den wirtschaftlichen Eigentümer eines Unternehmens (Briefkastenfirmen) geben.
- Faire Besteuerung: Ein Land soll keine Steuerprivilegien gewähren, die nach der Definition des EU-Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung als schädlich gelten. Auch soll es keine Offshore-Strukturen zur Anlockung von Gewinnen fördern, die keine reale wirtschaftliche Aktivität vor Ort widerspiegeln.
- Anti-Beps-Massnahmen: Jede Jurisdiktion soll sich bis Ende 2017 auf die im OECD-Rahmen vereinbarten Mindeststandards zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen verpflichten. (Anti-Beps= Base Erosion and Profit Shifting). Nähere Einzelheiten dazu erhalten Sie vom BMF unter http://tinyurl.com/j25x5uw.
Fazit: Ab 2018 wissen Sie genau, welche Geschäftspartner aus welchen Ländern aus der Sicht der Finanzbehörden für Sie brisant werden können.