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DSGVO-Vorteile für große Unternehmen in Irland

Irland höhlt Datenschutzregeln weiter aus

Cyber-Sicherheit © titima157 / stock.adobe.com
Irland höhlt die DSGVO immer weiter aus und verschafft heimischen Unternehmen erhebliche Vorteile. Die irische Datenschutzbehörde DPC kann jetzt noch eine neue Sonderregel für sich in Anspruch nehmen. FUCHSBRIEFE erklären, was das für Unternehmen bedeutet.

Irland verschafft heimischen Unternehmen durch einen laxen Datenschutz deutliche Geschäftsvorteile. Das gelingt in der Praxis durch die Aushöhlung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Werkzeug dafür ist die Datenschutzbehörde DPC, die auf die Einhaltung der DSGVO achten soll. 

Die DPC wurde schon in der Vergangenheit zu einer für Unternehmen großzügigen Aufsichtsbehörde gemacht. Damit sorgt das Land für eine freundliches Geschäftsumfeld, insbesondere für die großen US-Datenkonzerne, die ihren Europasitz häufig in Irland haben und dort schon massive Steuervorteile für sich nutzen. 

Irische Datenschutzbehörde wird zur Alibi-Behörde

Die irische Datenschutzbehörde DPC ist aber inzwischen kaum mehr als eine Alibi-Behörde. Denn sie kontrolliert die Einhaltung der DSGVO ohnehin schon nicht streng. Zudem ist die DPC dem Parlament keine Rechenschaft schuldig. Klagen wegen DSGVO-Verstößen sind in Irland langwierig und extrem teuer. Das schreckt potenzielle Kläger ohnehin schon ab. 

Nun hat das irische Parlament die letzte Kontrollmöglichkeit abgeschliffen. Das Parlament hat der DPC die Möglichkeit gegeben, Datenschutz-Verfahren als "vertraulich" zu deklarieren. Die Behörde kann damit alle Veröffentlichungen zu Verfahren zur DSGVO verbieten. Das benachteiligt die Unternehmen im Rest der EU immens. Denn sie müssen die strengen DSGVO-Vorschriften umsetzten. Die Strafen, falls personenbezogene Daten nicht sicher verarbeitet werden, sind sehr hoch. 

EU lässt Irland gewähren

Die EU-Kommission lässt Irland gewähren. Sie könnte zwar ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen. Aber die EU hat schon bisher nicht auf die kontinuierliche Aushöhlung der DSGVO reagiert. Und es gibt keine Anzeichen dafür, dass es diesmal anders sein wird. 

Hinzu kommt: Die EU-Kommission selbst verschiebt in ihrer Verfahrensverordnung die Rechte zugunsten der Unternehmen. Anhörungen sollen ohne die Betroffenen stattfinden können, aber Unternehmen können während des gesamten Verfahrens gehört werden und erhalten Zugang zu den Akten. Das bevorzugt große Unternehmen, für die Anwaltshonorare kein Problem sind.

Fazit: Irland höhlt die DSGVO weiter aus und die EU lässt das Land gewähren. Das benachteiligt alle Unternehmen, die sich in anderen Ländern der EU an die strengen DSGVO-Vorschriften halten müssen, insbesondere kleine Firmen. Onlinehändler, die viele personenbezogene Daten verarbeiten und ein großes DSGVO-Risiko tragen, können mit einem Umzug des Firmensitzes nach Irland ihr Risiko minimieren - und auch noch Steuern sparen.
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