Paris: Kaufkraftschub für Arbeitnehmer
Frankreich stärkt die Kaufkraft der Arbeitnehmer. Diese müssen keine Beiträge mehr zur Kranken- (0,75%) und Arbeitslosenversicherung (2,4%) bezahlen. Damit verbleibt ein Kaufkrafteffekt von 1,45%. Für Beamte entfällt die bisherige Solidaritätssteuer von 1%. Gleichzeitig wird aber die allgemeine Sozialsteuer auf Lohn oder Gehalt, Kapitalanlagen und Mieten von 7,5% auf 9,2% erhöht. Arbeitgeber müssen dafür 13% (nach 12,89%) in die Krankenversicherung und 4,05% (nach 4%) in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Einbußen haben vor allem die besser bezahlten Rentner, die die Sozialsteuererhöhung voll tragen müssen.