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Mieter muss Zutritt zur Wohnung gewähren

Rauchmelder anbringen ist kein Hexenwerk

Rauchmelder sind in Privatwohnungen inzwischen fast überall Pflicht. Vermieter müssen dafür sorgen, dass die Geräte installiert sind. Wer sie anbringen darf, darüber gibt es oftmals Streit.

Rauchwarnmelder sind nicht zwingend von einem Fachbetrieb einzubauen. Das kann nach einem Spruch des Amtsgerichts München unter Umständen unwirtschaftlich sein (Urteil vom 30.8.2018, Az.: 432 C 6439/18). Vermieter können die Montage deshalb auch selbst erledigen.

Ein Mieter vertrat die Ansicht, die Montage von Rauchmeldern müsse der Vermieter auf seine Kosten durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen. Da der Vermieter dies selbst machen wollt, verweigerte er ihm den Zutritt zur Wohnung.

Das Amtsgericht akzeptiertes dieses Verhalten nicht: Der Einbau könne sehr wohl auch durch den Vermieter geschehen. Einen Anspruch auf Montage durch einen Handwerker auf Kosten des Vermieters bestehe nicht.

Fazit

Vermieter dürfen Rauchmelder eigenhändig in der Mietwohnung anbringen.

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