Schenkung vom biologischen Vater kostet mehr Steuern
Wer außereheliche Kinder hat, muss wissen, dass bei einer Schenkung an diese hohe Steuern anfallen. Denn nur der rechtliche Vater hat Anspruch auf Schenkungen nach der günstigen Steuerklasse I.
Bei einer Geldschenkung des leiblichen biologischen Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die ungünstige Steuerklasse 3. Die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro kann nur in Anspruch genommen werden, wenn