Finanzamt bleibt auf Steuerforderung sitzen
Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid abändern, doch das muss innerhalb einer klaren Frist geschehen. Andernfalls verjähren die Ansprüche. Das gilt auch dann, wenn die Steuerzahlung von der gewählten Versteuerungsart des ehemaligen Ehepartners abhängig ist. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.