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Überstunden
  • FUCHS-Briefe
  • EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern

Überstunden zählen beim Urlaub von Leiharbeitern

Gabelstapler mit Uhr - Überstunden
Gabelstapler mit Uhr - Überstunden. © i-picture / stock.adobe.com
Die Corona-Krise hat auch die Leiharbeitsfirmen stark getroffen. Zählten die Arbeitsagenturen im Spitzenjahr 2017 gut eine Million Entliehene, waren es im ersten Pandemiejahr nur noch 783.000. Tendenz fallend. Jetzt trägt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu bei, dass die Personalkosten von Zeitarbeitern steigen.
  • FUCHS-Briefe
  • So lautet eine rechtssicher Überstunden-Klausel

Zehn Überstunden inklusive

Sanduhr
Sanduhr. Copyright: Pixabay
Eine Überstundenklausel findet sich in vielen Arbeitsverträgen, gerade bei besser bezahlten Mitarbeitern oder wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist. Vielfach sind dann zehn Überstunden mit dem normalen Gehalt abgegolten. Aber hat eine solche Klausel auch rechtlich Bestand, wenn das Entgelt im unteren Bereich liegt?
  • FUCHS-Briefe
  • Keine Pauschalvergütung bei Mehrarbeit

Gewerkschaft ver.di muss Überstunden spitz abrechnen

Ein Betrieb kann Mitarbeiter, die viele Mehrarbeitsstunden leisten, nicht mit ein paar freien Tagen abspeisen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erteilte dem Arbeitgeber ver.di deshalb jetzt eine Lektion, wie eine Betriebsvereinbarung arbeitsrechtskonform abzufassen ist.
  • FUCHS-Briefe
  • Überstunden-Einkommen auf mehrere Jahre verteilen

Steuernachlass bei vielen Überstunden

Die Beschäftigten in Deutschland schieben rund eine Milliarde bezahlte Überstunden pro Jahr. Bei der Besteuerung des zusätzlichen Einkommens tränen vielen dann die Augen. Das Finanzgericht Münster (FG) zeigt jetzt einen Weg, wie man glimpflicher davonkommt.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitnehmer muss Nachweis erbringen

Überstunden sind anzuordnen

Rund 1,7 Mrd. Überstunden leisten die Beschäftigten pro Jahr. Die Unternehmen sind gut beraten, sauber zu klären, wann es sich dabei um bezahlte Mehrarbeit handelt und wann nicht.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitszeitnachweise prüfen

Überstunden: Erste Beweislast beim Arbeitnehmer

Prüfen sie die Arbeitszeitnachweise Ihrer Mitarbeiter und räumen zeitnah Unstimmigkeiten aus. Stimmt der Arbeitszeitnachweis zumindest auf dem Papier, müssen Sie im Streitfall nachweisen, dass dies unzutreffend ist.
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