Überstunden sind anzuordnen
Sie müssen Überstunden nicht einfach akzeptieren. Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden setzt voraus, dass sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sind. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt ausschließlich der Arbeitnehmer (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.5.2018, Az.: 8 Sa 14/18).
Lohnklagen auf Zahlung von Überstunden scheitern in den meisten Fällen. Denn die Arbeitsgerichte verlangen vom Arbeitnehmer, jede einzelne Überstunde zu belegen. Der Beschäftigte muss exakt darlegen, an welchen Tagen zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Die pauschale Behauptung des Arbeitnehmers, die Mehrarbeit sei auf Anordnung entstanden, reicht nicht aus. Rund 1,7 Mrd. Überstunden leisten die Beschäftigten pro Jahr. Die Unternehmen sind also gut beraten, sauber zu klären, wann es sich um bezahlte Mehrarbeit handelt und wann nicht.
Fazit: Damit auf beide Seiten Klarheit herrscht, zeichnen Sie die Stundenzettel des Arbeitnehmers ab.