Gewaltandrohung rechtfertigt fristlose Kündigung
Das deutsche Mietrecht ist mieterfreundlich und erlaubt den Vermietern nur in wenigen Ausnahmefällen eine fristlose Kündigung. Zu den Gründen gehören grobe Beleidigungen und Gewalttätigkeiten. Aber ist die fristlose Kündigung auch dann schon angesagt, wenn es bei der Androhung von Gewalt bleibt?