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  • Keine Abmahnung erforderlich

Gewaltandrohung rechtfertigt fristlose Kündigung

Das deutsche Mietrecht ist mieterfreundlich und erlaubt den Vermietern nur in wenigen Ausnahmefällen eine fristlose Kündigung. Zu den Gründen gehören grobe Beleidigungen und Gewalttätigkeiten. Aber ist die fristlose Kündigung auch dann schon angesagt, wenn es bei der Androhung von Gewalt bleibt?
  • Bürgschaften für Mietverträge

Sicherheit für den Vermieter

Für viele junge Leute, egal ob Studierende, Auszubildende oder Berufsanfänger, führt der Weg zu einer eigenen Wohnung meist nur über eine Kaution. Wenn dann zusätzlich auch noch eine Elternbürgschaft angeboten wird, ist der Vermieter happy und gut abgesichert. Immer wieder sind sich die Bürgen aber über die Tragweite ihrer Unterschrift nicht im Klaren.
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  • Ordentliche Kündigung immer möglich

Höhe der Mietschulden ist nicht entscheidend

Grundsätzlich kann einem Mieter, der mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug gerät, von seinem Vermieter mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. So ist die Rechtslage. Aber muss die Mietschuld eigentlich einen bestimmten Mindestbetrag erreichen? Oder besteht in jedem Fall, also auch bei einer niedrigen Miete, das Kündigungsrecht?
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  • Fahrstuhl zählt zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung

Kaputter Aufzug begründet Mietminderung

Anstatt viele Stufen im Treppenhaus zu steigen, ist das Leben mit einem Lift viel angenehmer. Was früher Luxus war, ist inzwischen durch die Bauordnungen der Länder vorgeschrieben. In Berlin beispielsweise bei Neubauten mit mehr als Stockwerken. Ausgesprochen ärgerlich ist allerdings, wenn der Aufzug defekt ist und ausfällt. Welche Pflichten hat der Vermieter in diesem Fall?
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  • Vermieter verhält sich treuwidrig

Sofortige Kündigung bei Zahlungsverzug?

Darf ein Vermieter dem Nutzer seiner Wohnung, der 14 Jahre lang immer pünktlich seine Miete bezahlt hat, bei Mietverzug einfach fristlos kündigen? Die Frage hatte jetzt das Amtsgericht (AmtsG) Rheine zu beantworten.
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  • Klausel für Schönheitsreparaturen unwirksam

Müssen Mieter das Parkett abschleifen?

Das Parkett ist abgenutzt. Kratzer und Dellen zeigen, die Wohnung war schon mehrfach vermietet. Bleibt die Frage, wer beim Auszug für den notwendigen Abschliff zahlen muss?
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