Arbeitgeber muss Arbeitssicherheit sehr ernst nehmen
Ein Beschäftigter kann fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber ihm nahelegt, es mit seinen vorgeschriebenen gesetzlichen Ruhezeiten „nicht so genau zu nehmen". Dieses Fehlverhalten ist ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Das Einhalten der Ruhezeiten sei eine zentrale Vorschrift im Arbeitsschutz, die insbesondere in der Logistik, aber auch beim Personentransport, sehr bedeutsam sei.
Ruhezeiten sind einzuhalten – Punkt
Die Arbeitsrichter verweisen auf den Sinn der Sicherheitsvorschriften. Sie dienten dem Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer, der Kunden und der Allgemeinheit. Ein Arbeitnehmer, der feststellen müsse, dass sein Arbeitgeber die fundamentalsten Sicherheits-vorkehrungen nicht ernst nimmt, sei die weitere Tätigkeit für das Unternehmen nicht zumutbar – auch nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Urteil:
LAG Köln vom 4.4.2019, Az.: 6 Sa 444/18
Fazit:
Halten Sie sich mit solchen Äußerungen zurück. Sie geben sonst Ihrem Arbeitnehmer eine Trumpfkarte an die Hand.