Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1673
Fiskus nutzt komplexe Steuergesetzgebung zum Beschiss der Bürger

Wie der Staat aus Unrecht Recht macht

Wer zu spät aufmuckt, den bestraft der Fiskus. So erging es einem Miterben, dem zwei Grundstücke in der Schweiz zugefallen waren. Sein Finanzamt zockte ihn ab, indem es die deutsch-schweizerische Rechtslage völlig missachtete. Der Mann reagierte zu spät. Der BFH machte aus geschehenem Unrecht jetzt Recht.

Bei der Steuer müssen Sie inzwischen aufpassen wie ein Höllenhund, sonst werden sie vom Staat abgezockt. Und wer nicht sofort widerspricht, den bestraft dann auch noch das Gericht. So erging es just einem Erben, dem zwei in der Schweiz gelegene Grundstücke zufielen. Er zahlte fast 60.000 EUR zu viel Erbschaftsteuer, weil sein Finanzamt diese fehlerhaft berechnet hatte. Und der BFH sagte nur: Pech gehabt, zu spät widersprochen.
Ein in Deutschland wohnhafter Steuerzahler wurde 2009 Miterbe seiner verstorbenen Schwester. Es handelte sich um eine in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsangehörige. Eigentlich hätte das DBA Deutschland-Schweiz von 1978 greifen müssen.

DBA sieht Steuerfreiheit für den Miterben vor

Laut DBA hätte Deutschland den Erwerb des in der Schweiz gelegenen Grundvermögens für den Miterben steuerfrei stellen müssen. Es hätte die Schweizer Grundstücke nur bei der Bestimmung des Steuersatzes für das übrige geerbte und in Deutschland steuerpflichtige Vermögen berücksichtigen dürfen. Gegriffen hätte § 19 Abs. 2 des Erbschaftsteuergesetz im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Der Schweizer Grundbesitz hätte also nur zu einem höheren deutschen Erbschaftssteuersatz auf das in Deutschland steuerpflichtige geerbte Vermögen führen dürfen. Im Urteilsfall wäre der Steuersatz auf das steuerpflichtige geerbte Vermögen selbst bei Einrechnung der Schweizer Grundstücks nicht angestiegen.

Fiskus besteuerte dennoch doppelt

Tatsächlich wurden im deutschen Erbschaftsteuerbescheid zu Unrecht und entgegen dem DBA auch die geerbten Schweizer Grundstücke im Umfang der Erbquote voll mitversteuert. Die Schweiz besteuerte die Grundstücke ebenfalls. Denn ihr stand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen der Besteuerungszugriff zu. In Deutschland wurde lediglich die in der Schweiz gezahlte schweizerische auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet.

Rechtslage nicht durchblickt - Einspruch eingelegt

Der Miterbe legte keinen Einspruch gegen den unrichtigen deutschen Erbschaftsteuerbescheid ein. Deswegen zahlte er in Deutschland 59.274 EUR Erbschaftsteuer zu viel.
Der bestandskräftig gewordene Erbschaftsteuerbescheid kann nicht geändert werden. Der BFH entschied, dass auch § 174 Abs. 1 AO nicht greift. Nach dieser Vorschrift ist ein fehlerhafter bestandskräftiger Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern, wenn ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt wurde, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen.

Fazit

Der Erbe war im Recht. Er hatte nur die komplizierte Rechtslage zu spät durchblickt. Das ist Beschiss durch den Staat durch maximale Komplexität: So was kann sich heute keine Bank oder Versicherung mehr leisten. Bei kleinstem Zweifel oder bei Nicht-Verstehen also immer Einspruch einlegen lassen.

Urteil: BFH, Urteil II R 61/15

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Logistik und Nachhaltigkeit

Elektro-LKW bei Österreichischer Post

Die Österreichische Post hat erstmals zwei Elektro-Lkw im Einsatz. Transportiert werden internationale Sendungen. Damit lassen sich rund 117 Tonnen direkte CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
  • Fuchs plus
  • Tauglich für 100% Wasserstoff

Wasserstoffkraftwerk aus Finnland

Ein finnisches Unternehmen bietet das erste Kraftwerk, das komplett mit Wasserstoff, ohne Beimischung von Erdgas, betrieben werden kann.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ernteerträge von Weizen und Mais fallen höher aus als erwartet

Erheblicher Rückgang der Getreidelagerbestände erwartet

Es wird erwartet, dass die globalen Lagerbestände der Getreide Ende der aktuellen Saison stark fallen wird — und das trotz rekordhoher Ernteerwartung. Grund dafür ist der erwartete Verbrauch, der ebenfalls eine Rekordhöhe erreichen soll.
  • Fuchs plus
  • (Noch) schwächere Wirtschaftsdaten im Juni

Chinesischer Yuan derzeit ohne festen Boden

Der Yuan bewegt sich in einer relativ engen Bandbreite zum Euro und zum Dollar. Auch schwächere Wachstumszahlen für das zweite Quartal ändern daran nichts. Würden im Vergleich zu China beispielsweise in England die Immobilienpreise um 25 bis 50% fallen und sich der Footsie halbieren, wären die Auswirkungen ungleich schwerwiegender. Der Konsument würde wohl jegliches Vertrauen verlieren. In China schwächt sich "nur" die Konjunktur ab. Die PBOC hat Raum zum Handeln. Den nutzt sie entschlossen.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Zum Seitenanfang