Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2774
Fiskus nutzt komplexe Steuergesetzgebung zum Beschiss der Bürger

Wie der Staat aus Unrecht Recht macht

Wer zu spät aufmuckt, den bestraft der Fiskus. So erging es einem Miterben, dem zwei Grundstücke in der Schweiz zugefallen waren. Sein Finanzamt zockte ihn ab, indem es die deutsch-schweizerische Rechtslage völlig missachtete. Der Mann reagierte zu spät. Der BFH machte aus geschehenem Unrecht jetzt Recht.

Bei der Steuer müssen Sie inzwischen aufpassen wie ein Höllenhund, sonst werden sie vom Staat abgezockt. Und wer nicht sofort widerspricht, den bestraft dann auch noch das Gericht. So erging es just einem Erben, dem zwei in der Schweiz gelegene Grundstücke zufielen. Er zahlte fast 60.000 EUR zu viel Erbschaftsteuer, weil sein Finanzamt diese fehlerhaft berechnet hatte. Und der BFH sagte nur: Pech gehabt, zu spät widersprochen.
Ein in Deutschland wohnhafter Steuerzahler wurde 2009 Miterbe seiner verstorbenen Schwester. Es handelte sich um eine in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsangehörige. Eigentlich hätte das DBA Deutschland-Schweiz von 1978 greifen müssen.

DBA sieht Steuerfreiheit für den Miterben vor

Laut DBA hätte Deutschland den Erwerb des in der Schweiz gelegenen Grundvermögens für den Miterben steuerfrei stellen müssen. Es hätte die Schweizer Grundstücke nur bei der Bestimmung des Steuersatzes für das übrige geerbte und in Deutschland steuerpflichtige Vermögen berücksichtigen dürfen. Gegriffen hätte § 19 Abs. 2 des Erbschaftsteuergesetz im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Der Schweizer Grundbesitz hätte also nur zu einem höheren deutschen Erbschaftssteuersatz auf das in Deutschland steuerpflichtige geerbte Vermögen führen dürfen. Im Urteilsfall wäre der Steuersatz auf das steuerpflichtige geerbte Vermögen selbst bei Einrechnung der Schweizer Grundstücks nicht angestiegen.

Fiskus besteuerte dennoch doppelt

Tatsächlich wurden im deutschen Erbschaftsteuerbescheid zu Unrecht und entgegen dem DBA auch die geerbten Schweizer Grundstücke im Umfang der Erbquote voll mitversteuert. Die Schweiz besteuerte die Grundstücke ebenfalls. Denn ihr stand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen der Besteuerungszugriff zu. In Deutschland wurde lediglich die in der Schweiz gezahlte schweizerische auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet.

Rechtslage nicht durchblickt - Einspruch eingelegt

Der Miterbe legte keinen Einspruch gegen den unrichtigen deutschen Erbschaftsteuerbescheid ein. Deswegen zahlte er in Deutschland 59.274 EUR Erbschaftsteuer zu viel.
Der bestandskräftig gewordene Erbschaftsteuerbescheid kann nicht geändert werden. Der BFH entschied, dass auch § 174 Abs. 1 AO nicht greift. Nach dieser Vorschrift ist ein fehlerhafter bestandskräftiger Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern, wenn ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt wurde, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen.

Fazit

Der Erbe war im Recht. Er hatte nur die komplizierte Rechtslage zu spät durchblickt. Das ist Beschiss durch den Staat durch maximale Komplexität: So was kann sich heute keine Bank oder Versicherung mehr leisten. Bei kleinstem Zweifel oder bei Nicht-Verstehen also immer Einspruch einlegen lassen.

Urteil: BFH, Urteil II R 61/15

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Mehrheit der Europäer skeptisch gegenüber Brüsseler Politik

EU: 70% der Europäer zeigen Ablehnung

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 70% der Europäer die EU ablehnen. Besonders in Frankreich, Deutschland und Italien ist die Skepsis hoch.
  • Wie die FUCHSBRIEFE Prüfinstanz bewertet

TOPs 2027 im Überblick: Der Bewertungsprozess

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die TOPs 2027 der FUCHSBRIEFE Prüfinstanz bewertet die Leistungen von Beratern und Banken konsequent aus der Perspektive eines Kunden. Maßgeblich ist dabei der Eindruck, den ein Anbieter im ersten Kontakt hinterlässt. Wie bei einem Vorstellungsgespräch besteht nur eine Gelegenheit, Kompetenz, Professionalität und Kundenorientierung überzeugend darzustellen. Deshalb richtet die Prüfinstanz den Auswahlprozess konsequent an Beratungsgespräch und Anlagekonzept als zentralen Exzellenzstufen aus.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Depot: VW, OTP Bank, JD.com und Kraken

FUCHS-Depot: VW düst los

© SusanneB / iStock
Wir räumen unser Depot aus trennen uns von zwei Aktien. Damit bauen wir Cash-Positionen für künftige Chancen aus.
Zum Seitenanfang