Fluggäste können Entschädigung bekommen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bricht für Reisende eine Lanze. Verlegt eine Airline einen Abflug um mehr als eine Stunde nach vorn, gilt er laut EuGH als annulliert. Daraus leitet sich dann der Anspruch auf eine Entschädigung für den Reisenden ab. Die Airline muss zahlen, wenn der Reisende seinen Flug aufgrund des vorverlegten Abflugs nicht wahrnehmen kann.
Begründung der Richter: Die Vorverlegung des Abflugs durch die Airline um über eine Stunde könne für die Fluggäste zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen. Passagiere hätten also Anspruch auf die in der europäischen Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichszahlung. Das Luftfahrtunternehmen muss stets den Gesamtbetrag zahlen. Der ist je nach Entfernung gestaffelt und beträft 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro.
Fazit: Der EuGH stärkt die Rechte von Reisenden auch bei verschobenen Abflügen. Das sollten insbesondere Geschäftsreisende bei Umplanungen der Airlines im Blick behalten.
Urteil: EuGH vom 21.12.2021, Az.: C.146/20 u.a.