Ausbildungsvergütung muss angemessen sein
Azubis haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Normalerweise ist das der im Tarifvertrag festgelegte Betrag für die einzelnen Lehrjahre. Gerade im Handwerk macht es Betrieben Probleme, weil es oftmals keiner Tarifbindung gibt. Wie in diesem Fall der richtige Azubi-Lohn zu ermittelt ist, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden.