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In aller Kürze
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Keine Erschwernisse, keine Zuschläge

Zuschläge fallen nur dann an, wenn der Arbeitnehmer auch wirklich tätig wird. Nicht aber für das Abfeiern von Überstunden während zuschlagspflichtiger Zeiten. Diese Tricky-Idee hatte ein Fluglotse. Er sollte zwar laut Schichtplan zu zuschlagspflichtigen Zeiten tätig sein. Doch räumte er zu diesen Zeiten stattdessen sein Arbeitszeit- Konto leer. Das BAG entschied: Der Arbeitgeber schuldete keine Zuweisung von zuschlagspflichtigen Tätigkeiten in dieser Zeit. (BAG vom 19.9.2018, Az.: 10 AZR 496/17).
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Auf Sporthallen-Überlassung fällt Mehrwertsteuer an

Die entgeltliche Vermietung einer Sporthalle ist regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht mehrwertsteuerfrei. Denn das Betreiben einer Sportanlage umfasst im Allgemeinen nicht nur die passive Zurverfügungstellung des Grundstücks, sondern eine Vielzahl geschäftlicher Tätigkeiten wie Aufsicht, Verwaltung und ständige Unterhaltung. Zu dieser Auffassung kam der BFH (Urteil V R  63/17). Steuerfrei ist eine Grundstücksvermietung (nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG) nur dann, wenn dem Vertragspartner gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht  eingeräumt wird, ein Grundstück in Besitz zu nehmen und andere davon auszuschließen.
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  • Hauptstadt Notizen vom 19.11.2018

Chaos-Vorsorgen in UK

Die Verwicklungen von Cambridge Analytica (CA) in die Brexit-Abstimmung könnten ein rechtliches Nachspiel haben. Denn die Einflussnahme durch das Unternehmen war nach britischem Recht unzulässig. Cambridge Analytica war ein US-Unternehmen und personell unter US-Führung. Der damalige Trump-Berater Steve Bannon war Vize bei CA. Das hat Professor Emma Briant aufgedeckt, die an der George Washington University über Desinformation forscht. Theoretisch könnte das Referendum damit für ungültig erklärt werden. Wahrscheinlich ist das allerdings nicht. Unterdessen hat das Militär nun auf Auftrag der Regierung erhalten, mit Vorbereitungen für den Truppeneinsatz im Falle eines No-Deal zu beginnen. Dabei geht es um die Sicherung von Transporten, vor allem aber darum, Unruhen aller Art zu verhindert.
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Türkei: Die Inflation bleibt hoch

Die Inflation ist in der Türkei weiter gestiegen. Sie beträgt jetzt 25,2% per Oktober (Vormonat 24,5). Damit fällt der Leitzins (24%) preisbereinigt wieder in den negativen Bereich zurück. Da auch weiter negative Einschätzungen der Ratingagenturen hinzukommen, steht die Lira erneut unter Druck.
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Preistricks nicht erlaubt

Die Nennung eines unrealistisch niedrigen Abschlags in einem Werbetelefonat ist eine irreführende, unlautere Angabe, entschieden Richter am OLG Oldenburg. Ein Stromanbieter hatte potenzielle Kunden anrufen lassen, um sie mit irreführenden Informationen abzuwerben. Telefonisch wurde ein ausgesprochen günstiger monatlicher Abschlag genannt, der sich dann später in der Auftragsbestätigung so nicht findet. Dagegen klagte erfolgreich ein Konkurrent (Urteil vom 29.6.2018, Az.: 6 U 184/17).
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BMWi fördert Test mit schweren E-LKW

Das Umweltministerium fördert einen Feldversuch
mit schweren Elektro-Lkw. Die Lastwagen haben über 25t
Gewicht, ihre Batterie hat eine Reichweite von bis zu 200
km. Im Idealfall kann die Batterie in zwei Stunden geladen
werden. Erster Tester ist der Einzelhändler Edeka mit
einem Lkw, der 150 bis 300 km am Tag zurücklegen soll.
Getestet wird, wie ein schwerer E-Lkw eingesetzt werden
kann, etwa mit optimierter Routenplanung und Nachladen
am Lieferort. Als Ergebnis soll eine Öko-Bilanz über
den gesamten Lebenszyklus für Diesel- und E-Lkw erstellt
werden. Im Test sind auch die Anlieferung von Lebensmitteln
an Supermärkte oder Baustoffe auf Baustellen.
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Feuchter Vorratskeller kein Mangel

Feuchtigkeit im Vorratskeller ist kein Mangel der Immobilie. So urteilte das OLG Schleswig (Urteil vom 14. 12. 2017, Az. 11 U 44/17). Im Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus aus den sechziger Jahren waren die Kellerräume als Vorratskeller bezeichnet worden. Die Wände waren feucht, mit Salzausblühungen und abgeplatztem Putz als Folge. Bei einem so alten Gebäude könne man nicht davon ausgehen, dass der Keller vollständig trocken ist, so das Gericht. Die Nutzung als Vorratsraum sei möglich, die Feuchtigkeit daher kein Mangel, so das OLG.
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Steuern: Freizeitpark nicht ermäßigt

Auf Eintrittsgelder für einen Freizeitpark fällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% an und nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz von nur 7%. Das bestätigte jetzt der BFH (Urteil V R 6/16). Nach der BFH-Rechtsprechung gilt die Steuersatzermäßigung nur für die Schausteller, die ein Reisegewerbe betreiben, nicht aber für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen.
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Betriebsratswahl: Handscanner darf helfen

Bei Betriebsratswahlen sind Hilfsmittel beim Auszählen der Stimmen erlaubt. Das Hessische LAG in Frankfurt entschied, dass der Wahlvorstand die bei einer Betriebsratswahl abgegebenen Stimmen mit Hilfe von Hochleistungsscannern auszählen darf. Die Richter entschieden zudem: Ein Vorschlag ist auch dann gültig, wenn die Befürworter ihn auf fotokopierten Listen unterstützen (Urteile vom 25.4.2018, Az.: 6 TaBVGa 83/18 und 16 TaBVGa 77/18).
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Türkei: Die Inflation steigt weiter

Per September lag die Inflationsrate der Türkei bei 24,5% und damit schon wieder über den gerade erst deutlich angehobenen Leitzinsen bei 24%. Es bleibt abzuwarten, ob die Währungshüter auf der nächsten Zinssitzung (25. Oktober) gegen die Wünsche des zunehmend autokratisch agierenden Präsidenten Recep Tayyip Erdogan den nächsten Zinsschritt wagen.
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Arbeitsrecht: Keine Nachtschicht für Schwangere

Schwangere und stillende Mütter haben in der ganzen EU jetzt mehr Rechte. Eine Spanierin hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Nachtschicht-Tabu erstritten (EuGH vom 19.9.2018, Az.: Rs. C-41/17). Gelegentliche Nachtarbeit reicht aus, um in den besonderen Schutz zu kommen. Allerdings muss ein ärztliches Attest vorliegen. In Deutschland besteht für werdende und stillende Mütter ein noch strengerer Schutz. Es gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nacht- und Feiertagsarbeit sind nur zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt (§ 5 MuSchG). Dazu ist eine ärztliche Erlaubnis nötig. Zudem müssen die Arbeitnehmerin sowie die Aufsichtsbehörde zustimmen (§ 28 MuSchG).
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FUCHS-REPORT: Die neue Welt im Private Banking

80 Mal klopften auch in diesem Jahr wieder die Markttester der FUCHS|RICHTER PRÜFINSTANZ für Private Banking Dienstleistungen bei Anbietern in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Österreich an. Im Mittelpunkt stand natürlich die Geldanlage – diesmal etwas mehr als 1 Mio. Euro. Das Verlustrisiko gaben die Testkunden vor. Es lag zwischen 10% und 20% vom erreichten Vermögensgipfel bis zum -tal. Die Rendite, die sie vor diesem Hintergrund erbringen konnten, sollten die Banken selbst vorgeben. Wichtig war aber auch herauszufinden, wie „Die Neue Welt des Private Bankings" nach Inkrafttreten der Finanzmarktregulierungsrichtlinie MiFID II am 1. Januar 2018 aussieht. Was bringt sie dem Kunden? Wo wirkt sie positiv, wo negativ? Der gleichnamige FUCHS-Report erscheint am 19. November. Vorbestellungen in Kürze in unserem FUCHS-Shop unter fuchsbriefe.de.
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WTO: KMU sollten Blockchain-Technologie nutzen

Die Welthandelsorganisation empfiehlt KMU, auf die Blockchain-Technologie zu setzen. Chancen sieht sie in der Technologie unter anderem beim Thema Kostenreduzierung, insbesondere im administrativen Bereich und was Transaktionsgebühren betrifft. FUCHSBRIEFE beginnen in Kürze mit einer festen Rubrik zum Thema »Blockchain im Unternehmen«.
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Korrigenda: Flache Maßeinheit

Ursprünglich stand im Text „Abgas als Rohstoff" in FUCHSBRIEFE vom 4.10. die Maßeinheit cbm – Kubikmeter. Dann haben wir die Schreibweise geändert: cm3. Das c muss natürlich auch weg. m3 wäre korrekt gewesen. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
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Arbeitsmarkt: Rekord bei Stellenangeboten

Seit 25 Jahren gab es nicht mehr so wenige Arbeitslose pro offener Stelle wie jetzt. Aktuell sind es zwei Arbeitslose pro neu zu besetzender Stelle. Das ermittelte das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Die Zahl der offenen Stellen erreichte mit 1,2 Mio. den Höchststand der letzten 25 Jahre. Über 50% der Neueingestellten waren zuvor woanders beschäftigt; etwas über 20% vorher arbeitslos. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen erreichte mit 2,4 Mio. den niedrigsten Wert bisher.
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Mindestbesteuerung: keine Ausnahme

Die Mindestbesteuerung gilt ausnahmslos – auch bei einem zurückliegenden Forderungsverzicht der Gesellschafter einer GmbH. Das stellte der BFH klar. Sie wissen: Verlustvorträge sind seit 2004 nur noch begrenzt verrechnungsfähig. Seitdem unterwirft die Mindestbesteuerung 40% des positiven Gesamtbetrags der laufenden Einkünfte eines Veranlagungszeitraums unabhängig von etwaigen Verlusten in früheren Jahren der Besteuerung, soweit sie die Schwelle von 1 Mio. EUR überschreiten. Der auf den Verzicht von Gesellschafterdarlehen zu Sanierungszwecken zurückzuführende außerordentliche Ertrag einer GmbH ist nach Wertung des BFH dabei kein „atypischer Einzelfall", der ein Abgehen vom Grundsatz erlauben würde. (BFH, Az. XI R 33/16).
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Nachtarbeit ist teuer

Der Nachtarbeitszuschlag beträgt mindestens 25% auf den Brutto-Stundenlohn oder eine entsprechende Anzahl freier Tage. Es geht zwar auch billiger; aber nur dann, wenn die Nachtarbeit in weiten Teilen nur aus Arbeitsbereitschaft besteht. Diese inzwischen gängige Praxis hat jetzt nochmals das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern als rechtens bestätigt (Urteil vom 27.6.2018; Az.: 3 Sa 226/17). Bei Dauernachtarbeit oder besonderen zusätzlichen Belastungen kann sich die Zulage sogar auf 30% erhöhen. 10% sind jedenfalls eindeutig zu wenig.
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Abgeltungsteuer: vor dem Aus

Die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist nicht vom Tisch. Auch wenn derzeit diesbezüglich politische Ruhe herrscht. Der Grund: Vorher muss zunächst der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert sein. Erst dann wird die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer treffen. Das gab sie auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag bekannt. Zur Ausgestaltung konnte oder wollte sich die Regierung aber noch nicht äußern.
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  • Information ja, Detailplanung nein

Kein Anspruch auf genauen Ablaufplan

Auch die schönste Immobilie braucht irgendwann eine Verjüngungskur. Damit die Bewohner des Gebäudes sich darauf einstellen können, muss der Vermieter über die Instandhaltungsarbeiten informieren. Eines genauen Plans bedarf es allerdings nicht.
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Rohstoffe: Papier erneut teurer

Die Papierpreise steigen erneut (FB vom 30.7.). Nun drehen auch Papier Union (Hamburg) und Papyrus (Ettlingen) zum 1. Oktober an der Preisschraube. Als Grund werden erneut die höheren Rohstoffpreise, insbesondere für Zellstoff, genannt. Als Folge ziehen Lieferanten und Großhändler ihre Preise an, bei Papyrus sind das 6 bis 8% über das gesamte Sortiment hinweg.
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