Kündigung Schwerbehinderter: Mitbestimmung
Schwerbehinderten in der Probezeit kündigen, geht nicht einfach so. Arbeitgeber müssen in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens beteiligen. Tun sie das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 12.6.2018, Az.: 21 Ca 455/17).