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Mieterhöhung
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  • In allen Instanzen erfolglos

Mietspiegel: Städte müssen vergleichbar sein

Wie kann ein Vermieter mit dem Mietspiegel eine Mieterhöhung erreichen? Das klappt ganz gut mit Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Nur was ist, wenn der dafür notwendige Mietspiegel fehlt?
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  • Garage bringt nicht automatisch mehr Miete

Tiefgarage erhöht nicht automatisch den Wohnwert

Solange für die Nutzung eines Stellplatzes ein eigenständiger Vertrag abzuschließen ist, ist die bloße Existenz der Tiefgarage keine ausreichende Begründung für eine Mieterhöhung.
Urteil: LG Berlin vom 13.3.2019, Az.: 66 S 153/18
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  • Wachsende Risiken für Immobilieninvestoren

Der Markt für Wohnimmobilien flaut ab

Der deutsche Immobilienmarkt flaut ab. Die Kaufpreise steigen inzwischen langsamer als die Mieten – zumindest in den sieben A-Städten. Neue Gefahren ergeben sich aus steigenden Investitionen in schwachen Regionen. Großinvestoren rechnen in naher Zukunft mit einer Stagnation ohne Preisrückgängen...
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  • In aller Kürze

Fahrstuhl ist kein Pool

Durch den Einbau eines Fahrstuhls entsteht ein Gebrauchsvorteil für alle Beteiligten. Dadurch verbessert sich der Wohnwert. Deshalb ist auch eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Der Hausbesitzer darf einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Zu diesem Schluss kam jetzt das Amtsgericht in Brandenburg (Urteil vom 31.8.2018, Az.: 31 C 298/17).
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  • Qualitätsansprüche bei Vergleichsdaten

Falscher Spiegel stoppt Mieterhöhung

Vermieter legen Wert auf möglichst hohe Renditen. Sie beobachten deshalb genau, wie sich die ortsübliche Miete entwickelt. Liegt der kassierte Mietzins darunter, ist eine Erhöhung problemlos zu begründen. Allerdings müssen die Vergleichsdaten aus einer soliden Quelle stammen.
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  • Schriftliche Zustimmung nicht erforderlich

Mietrecht: Wer zahlt, stimmt zu

Zahlt ein Mieter den erhöhten Mietzins drei Monate lang ohne Vorbehalt, dann ist der Aufschlag akzeptiert. Eine schriftliche Zustimmung ist dann nicht mehr erforderlich.
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