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Durch den Einbau eines Fahrstuhls entsteht ein Gebrauchsvorteil für alle Beteiligten. Dadurch verbessert sich der Wohnwert. Deshalb ist auch eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Der Hausbesitzer darf einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Zu diesem Schluss kam jetzt das Amtsgericht in Brandenburg (Urteil vom 31.8.2018, Az.: 31 C 298/17).