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In aller Kürze

Fahrstuhl ist kein Pool

Durch den Einbau eines Fahrstuhls entsteht ein Gebrauchsvorteil für alle Beteiligten. Dadurch verbessert sich der Wohnwert. Deshalb ist auch eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Der Hausbesitzer darf einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Zu diesem Schluss kam jetzt das Amtsgericht in Brandenburg (Urteil vom 31.8.2018, Az.: 31 C 298/17).
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Tschechien: Standortvorteile schwinden

Für mittelständische Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, ob das Land seine Attraktivität als Produktions- und Investitionsstandort langfristig behaupten kann. Das signalisiert, dass der frühere Wettbewerbsvorteil über niedrige Arbeitskosten weiter schwindet.
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