Die Beteiligung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, kann zum Betriebsvermögen bei der Personengesellschaft gehören. Voraussetzung: Die Beteiligung an der GmbH muss dazu geeignet und bestimmt sein, die Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zu stärken. Wann das der Fall ist – und wann nicht – hat der BFH klargestellt.