Waffengleichheit ist beim Fiskus nicht geben. Dennoch kann dieser sich nicht alles erlauben. Wenn er etwa beim Rechtsformwechsel eines Unternehmens pennt, hat das Folgen.
Bei der Einbringung von Vermögenswerten von einer Gesellschaft in eine andere, will der Fiskus am liebsten virtuelle Gewinne abschöpfen. Doch ein Unternehmer wehrt sich und zieht vor Gericht. Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hatte zu entscheiden.