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Versetzung
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  • Arbeitsplatzwechsel unterliegt dem Direktionsrecht

Mitbestimmung bei kurzer Versetzung

Die Notwendigkeit für einen zeitlich kurzen Einsatz an einem anderen Arbeitsort in der Firma ergibt sich immer wieder. Das Landesarbeitsgericht in Köln musste entscheiden, ob dabei eine Versetzung vorliegt und die Mitbestimmung des Betriebsrats greift.
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  • Kein Wahlrecht zwischen Abfindung und Arbeitsplatz

Ungleiche Behandlung kann rechtens sein

Kann ein Arbeitgeber bei der Schließung einer Niederlassung eine Mitarbeiterin an einen anderen Standort in einer zumutbaren Entfernung versetzen oder muss er sie in jedem Fall in einen Sozialplan einbeziehen? Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht des Saarlandes zu entscheiden. Es fällte ein bemerkenswertes Urteil zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
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  • Agile Arbeitsmethoden und die Versetzung

Wechsel in anderes Team ist zustimmungspflichtige Versetzung

Viele Hände führen Puzzleteile zusammen
Viele Hände führen Puzzleteile zusammen. © alphaspirit / Getty Images / iStock
Agile Arbeitsmethoden, wie Design Thinking, Canvas, Kanban oder Scrum, sind in den Betrieben weit verbreitet. Diese Form des Personaleinsatzes kollidiert allerdings mit Althergebrachtem: Handelt es sich bei der Zuordnung zur Projektgruppe, um eine zustimmungspflichtige Versetzung und wer ist der Vorgesetzte? Zu beiden Punkten hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Thüringen Stellung bezogen.
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  • Personelle Einzelmaßnahme im Betrieb

Versetzung: Regeln sind zu beachten

Junge Frau im gelben Pullover bei Gespräch im Büro
Junge Frau im gelben Pullover bei Gespräch im Büro. © leonidkos / stock.adobe.com
Jeder Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts einen Abteilungsleiter von der einen Abteilung in eine andere versetzen. Dabei müssen aber auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beachtet werden.
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  • Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte wirksam

Bei Streit Versetzung

Um einen Konflikt in der Betriebsküche zu lösen, versetzte der Arbeitgeber kurzerhand seine Köchin an eine andere Arbeitsstätte. Aber: Ist das zulässig?
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  • Aushelfen an der Kasse ist eine Versetzung

Aus dem Back-Office an die Kasse

In vielen Firmen ist es üblich, dass die Mitarbeiter sich gegenseitig aushelfen, wenn Not am Mann ist. Fragt sich nur, ob der Betriebsrat hierbei zu beteiligen ist?
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  • Versetzung keine geheime Kommandosache

Ohne Betriebsrat keine Versetzung

Flexibilität ist im Arbeitsleben mehr denn je gefragt. Versetzungen von Arbeitnehmern in andere Abteilungen oder neue Aufgaben sind an der Tagesordnung. Aber als geheime Kommandosache sollte der Arbeitgeber das nicht betreiben.
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